Fazit der einjährigen Waffenamnestie

Polizeimeldung vom 31.10.2018

berlinweit

Nr. 2297
Ein Jahr lang hatten Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, illegale Waffen und Munition straffrei bei der Polizei abzugeben. Diese sogenannte Waffenamnestie endete Anfang Juli 2018. In Berlin wurden während der Waffenamnestie insgesamt 215 Lang- und 920 Kurzwaffen abgegeben. Zudem wurden 141 sonstige Waffen, wie beispielsweise Hieb- und Stichwaffen, abgegeben. Polizistinnen und Polizisten nahmen unter anderem auch 66.954 Stück Munition entgegen. Alle abgegebenen Gegenstände werden vernichtet.

Meldung Nr. 0206 vom 24. Januar 2018: Einjährige Waffenamnestie – illegale Waffen und verbotene Munition abgegeben – straffreie Abgabe weiter möglich
Noch bis 1. Juli 2018 ist die straffreie Abgabe von illegalen Waffen und verbotener Munition im Rahmen der einjährigen Waffenamnestie möglich. 54 Lang- und Kurzwaffen, darunter zum Beispiel Repetierwaffen, Pistolen und Revolver, sowie rund 3.800 Stück Munition wurden bis 31. Dezember 2017 seit Inkrafttreten der Änderung des Waffengesetzes bei der Polizei Berlin abgegeben.

Unerlaubt besessene Waffen und/oder Munition können weiter bei der Polizei Berlin, ohne strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, abgegeben werden.

Darunter fallen:
  • scharfe Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz sonst nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig ist
  • verbotene Gegenstände, wie zum Beispiel Butterflymesser, Totschläger, Schlagringe
  • Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur Personen ab 18 Jahren gestattet ist, wie zum Beispiel Schlagstöcke, Dolche, Gas- und Schreckschusswaffen

Auch der Transport auf dem direkten Weg von dem Ort, an dem die Waffen oder Munition aufbewahrt sind, zu dem Ort der Übergabe an die Polizei oder die Waffenbehörde wird nicht bestraft.

Die Waffenbehörde ist zur Abgabe der Waffen und Munition zu folgenden Zeiten geöffnet:
  • mittwochs von 13 bis 17 Uhr und
  • donnerstags von 9 bis 14 Uhr

Im Unterschied zu der Regelung von 2009 gilt die Amnestie dieses Mal nicht, wenn die Waffen oder Munition an einen Berechtigten (zum Beispiel Waffenhändler) übergeben und unbrauchbar gemacht werden.

Informationen der Waffenbehörde finden Sie auf unserer Internetseite.

Erstmeldung Nr. 1619 vom 19. Juli 2017: Einjährige Waffenamnestie – straffreie Abgabe von illegalen Waffen und Munition möglich
Am 6. Juli 2017 ist eine Änderung des Waffengesetztes in Kraft getreten. Hierbei ist – wie schon im Jahr 2009 – eine befristete Strafverzichtsregelung („Amnestie“) aufgenommen worden.