Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen, der Polizei und anderen Kooperationspartnern dienen unter anderem der besseren Zusammenarbeit und Kommunikation in Bezug auf Prävention und Repression.
Zudem haben sie einen symbolischen Charakter für Eltern, Schüler, Lehrer und die Polizei. Für das Umfeld der Schule wird erkennbar: “Hier wird etwas gegen Gewalt getan!”.
In den folgenden Tabellen haben Sie die Möglichkeit, alle Kooperationsvereinbarungen, die in der Direktion 4 zwischen Schulen und den örtlichen Polizeiabschnitten geschlossen wurden, einzusehen.