Studium - Gehobener Dienst Schutzpolizei/Kriminalpolizei

Angenommene Bewerberinnen bzw. Bewerber werden als Beamtin/-er auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung “Polizei- bzw. Kriminalkommissar – Anwärter/in” in den Vorbereitungsdienst eingestellt und zum Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) – Fachbereich 5 – Polizei und Sicherheitsmanagement – zugelassen.

Eine Polizeikommissar-Anwärterin oder ein Polizeikommissar-Anwärter (PKA’in/PKA) trägt dann eine solche Schulterklappe mit einem silbernen Streifen.

  • Schulterklappe Polizeikommissaranwärter (PKA)

    Schulterklappe Polizeikommissaranwärter (PKA)

  • Mützenband gehobener Dienst

    Mützenband gehobener Dienst

Hinsichtlich des Studiums für den gehobenen Dienst haben sich zum Studienbeginn Herbst 2010 einige Änderungen ergeben. Der bisherige Diplom-Studiengang ist in einen Bachelor-Studiengang überführt worden.

Die Umstellung des Studiengangs vom Diplom- auf das Bachelorformat wurde als Chance für die Weiterentwicklung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen und den Aufgaben angemessenen Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst betrachtet und genutzt:

  • So ist die berufliche Praxis im Polizeivollzugsdienst durch Situationen geprägt, in denen auf eine erhebliche Bandbreite unterschiedlicher fachlicher Kompetenzen zurückgegriffen werden muss und sach- und fachgerechtes Handeln von der Fähigkeit abhängt, diese zusammenführen zu können. Die Ausbildung zum Polizeivollzugsdienst muss folglich auf einer soliden fachlichen Basis ruhen, jedoch interdisziplinär ausgerichtet sein. Dem wurde dadurch Rechnung getragen, dass Module gebildet wurden, die teilweise, vor allem im Grundlagenbereich, entlang der Fächergrenzen, mit fortschreitendem Studium aber zunehmend fächerübergreifend und aufgabenorientiert zugeschnitten sind.
  • Zudem wurde eine stärkere Verzahnung der Studien- und Praktikumsphasen angestrebt, was insbesondere durch einen häufigeren Wechsel zwischen theoretischen und praktischen Studienzeiten erreicht werden soll.
  • Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Befähigung der Studierenden zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Diese Kompetenz soll insbesondere durch die Anfertigung einer Bachelorarbeit gestärkt werden.

Übersicht über das Studium

Gesamtdauer und Studienbeginn

Der Bachelor-Studiengang ist auf eine Studienzeit von drei Jahren angelegt und soll dementsprechend 180 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bei einem durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden pro Leistungspunkt umfassen. Der Studienbeginn ist zum Winter- oder zum Sommersemester möglich.

Studiengangsaufbau

Der Bachelor-Studiengang „gehobener Polizeivollzugsdienst“ ist als interner Studiengang ausgestaltet. Studierende, die im Beamtenverhältnis stehen, sollen die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erwerben. Die Studierenden sind in ihrer Mehrheit Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, die das Studium im Rahmen ihres beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes absolvieren. Daneben sollen Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes der Polizei Berlin, die von ihrer Dienstbehörde zum Einführungsdienst in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zugelassen wurden, den Studiengang absolvieren, um die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienstes zu erwerben. Die Studierenden werden für die Fachrichtungen Schutzpolizei, Kriminalpolizei oder Gewerbeaußendienst zugelassen. Sie studieren vor allem im Grundlagenbereich gemeinsam. Die spartenspezifische Spezialisierung beginnt ab dem 3. Semester.

Einbindung der Praxisphasen in das Studium

Die berufspraktischen Studienzeiten sind im Rahmen der modularen Struktur des Studiums zum größten Teil in dem das gesamte Studium andauernden Modul 15 „Studienpraktika“ zusammengefasst. Es beinhaltet zum einen praktische Trainings und zum anderen Praxis in den Dienststellen. Zur Verbesserung der Verzahnung von Theorie und Praxis werden die betreffenden Praxiseinheiten mit korrespondierenden theoretischen Lehrveranstaltungen verknüpft und es erfolgt eine enge individuelle Abstimmung zwischen den jeweiligen Verantwortlichen der Hochschule und der Polizeibehörde.
Sport findet während der Vorlesungszeiten an der HWR Berlin und während der Dienststellenpraktika einmal wöchentlich statt. Wer die Schießleistungsnachweise und die Sportleistungsnachweise im Modul 15 bis zu einem von der Dienstbehörde festgelegten Zeitpunkt nicht erfolgreich absolviert hat, wird aus dem Vorbereitungsdienst entlassen.

Nachstehende Praktika sind vorgesehen:

Schutzpolizei Kriminalpolizei
  • Praktikum bei einem Polizeiabschnitt
  • Praktikum bei der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung einer örtlichen Direktion
  • Praktikum in einer geschlossenen Einheit
  • Praktikum bei der kriminalpolizeilichen Sofortbearbeitung einer örtlichen Direktion
  • Praktikum bei der kriminalpolizeilichen Sofortbearbeitung einer örtlichen Direktion
  • Praktikum beim Landeskriminalamt
  • Einsatz- und Führungsseminar
  • Einsatz- und Führungsseminar

Inhaltliche Strukturierung der Fachtheoretischen Ausbildung

Entsprechend den Anforderungen des Polizeiberufs werden die theoretischen Fachstudien aus einer Vielzahl unterschiedlicher Fächer gespeist. Im Einzelnen sind dies

im Bereich der Polizeiwissenschaft:

  • Einsatzlehre
  • Kriminalistik
  • Kriminaltechnik
  • Rechtsmedizin
  • Verkehrslehre

im Bereich der Rechtswissenschaft:

  • Öffentliches Dienstrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Grund- und Menschenrechte
  • Strafprozessrecht
  • Strafrecht/Zivilrecht
  • Umweltrecht
  • Verkehrsrecht
  • Waffenrecht

im Bereich der Sozialwissenschaft:

  • Führungslehre
  • Kriminologie
  • Politologie
  • Psychologie
  • Soziologie

ferner:

  • Informationstechnik
  • Englisch

Modularer Aufbau des Studiengangs

Das Studium ist in thematisch und zeitlich umgrenzte, in sich abgeschlossene Module gegliedert. Jedes Modul dient dem Erreichen definierter Lernziele, welche in einem Modulkatalog, der Bestandteil der Studienordnung ist, im Einzelnen beschrieben werden. Abgesehen von dem Modul 01, wird der Lernerfolg in jedem einzelnen Modul durch eine Modulprüfung bzw. – im Modul 15 („Studienpraktika“) –durch Bewertung der in dem Modul erbrachten praktischen Leistungen der Studierenden überprüft.

Eine nicht bestandene Modulprüfung kann einmal wiederholt werden. Ist ein Modul auch nach Ausschöpfung der Wiederholungsmöglichkeit nicht erfolgreich absolviert, so ist ein erfolgreicher Studienabschluss nicht mehr möglich. Die Laufbahnprüfung ist dann endgültig nicht bestanden. Für die Erbringung der praktischen Leistungsnachweise im Modul 15 gilt grundsätzlich Entsprechendes.

Standort des Studiengangs: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) Campus Lichtenberg Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin
Datum der Einführung: Wintersemester 2010/2011
Fachwissenschaftliche Zuordnung: Polizeiwissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften
Regelstudienzeit 6 Semester
Studienbeginn: jeweils zum Winter- und Sommersemester
Ansprechpartner für Studieninformationen Prof. Dr. Janine Neuhaus (Studiendekanin)
Anzahl der ECTS-credits: 180 ECTS-Punkte

Module:

  • Modul 01 Einführung in Studium und Beruf
  • Modul 02 Wissenschaftliche Grundlagen des Einsatzmanagements
  • Modul 03 Kriminalistik
  • Modul 04 Strafrechtliche Grundlagen
  • Modul 05 Eingriffsrechtliche Grundlagen polizeilicher Strafverfolgungstätigkeit
  • Modul 06 Polizei- und Ordnungsrecht I
  • Modul 07 Grund- und Menschenrechte
  • Modul 08 Kriminologische Grundlagen für den Polizeiberuf
  • Modul 09 Kriminalistik II (Alltagskriminalität)
  • Modul 10 Polizei- und Ordnungsrecht II
  • Modul 11 Die Polizei in Staat und Gesellschaft
  • Modul 12 Führung und Personalmanagement
  • Modul 13 Kriminalität im Lebenslauf
  • Modul 14 Bachelorarbeit
  • Modul 15 Studienpraktika

Spezielle Module für Studierende der Fachrichtungen Kriminalpolizei und Gewerbeaußendienst:

  • Modul K1 Gewaltkriminalität
  • Modul K2 Gewinnkriminalität (Nationale und internationale Kriminalität)
  • Modul K3 Kriminalpolizeiliche Aufgabenstellungen in überwiegend schutzpolizeilichen Handlungsfeldern

Spezielle Module für Studierende der Fachrichtung Schutzpolizei:

  • Modul S1 Verkehr I
  • Modul S2 Planübungen zur Bewältigung von Versammlungs- und Veranstaltungslagen
  • Modul S3 Bewältigung besonderer Lagen
  • Modul S4 Verkehr II

Vertiefungsmodule mit semesterweise wechselnden Themen, von denen jede/r Studierende zwei zu absolvieren hat.

Anzahl der Studienplätze: 630 Studienplätze pro Jahr
Studiengebühren: AStA-Beitrag in Höhe von ca. 5 € pro Semester
Zielgruppe/Zulassungsverfahren: Der Studiengang richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber mit mindestens Fachhochschulreife, die von der Berliner Polizei nach dem Ergebnis eines mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgestimmten Einstellungs- und Auswahlverfahrens in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt wurden, sowie an qualifizierte Beamtinnen und Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes der Polizei Berlin, die von ihrem Dienstherrn zum Einführungsdienst für den Aufstieg in den gehobenen Dienst zugelassen wurden.
Studienform: Präsenzstudium (Vollzeit)

Abschluss des Studiums

Das Studium gilt als bestanden, wenn alle Module erfolgreich abgeschlossen und somit alle 180 Leistungspunkte erworben wurden. Die Summe aller Modulprüfungen bildet zugleich die Laufbahnprüfung, so dass damit gleichzeitig die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erlangt wird. Ferner wird als eigenständiger berufsqualifizierender Hochschulabschluss der akademische Grad „Bachelor of Arts (B.A.)“ verliehen.

Kraft Gesetzes sind Sie nach dem bestandenen Studium entlassen. Nach Maßgabe freier Stellen können Sie aber als Polizei- oder Kriminalkommissar/in eingestellt und gleichzeitig zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Probe ernannt werden.

Umfassende Informationen zum Studium erhalten Sie auf der Internetseite der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

Die Beförderungsstufen im gehobenen Dienst:

  • Schulterklappe Polizeikommissarin/Polizeikommissar (PK'in/PK)

    Polizeikommissarin/Polizeikommissar (PK'in/PK)

  • Schulterklappe Polizeioberkommissarin/Polizeioberkommissar (POK'in/POK)

    Polizeioberkommissarin/Polizeioberkommissar (POK'in/POK)

  • Schulterklappe Polizeihauptkommissarin/Polizeihauptkommissar A 11 (PHK'in/PHK)

    Polizeihauptkommissarin/Polizeihauptkommissar A 11 (PHK'in/PHK)

  • Schulterklappe Polizeihauptkommissarin/Polizeihauptkommissar A 12 (PHK'in/PHK)

    Polizeihauptkommissarin/Polizeihauptkommissar A 12 (PHK'in/PHK)

  • Schulterklappe Erste Polizeihauptkommissarin/Erster Polizeihauptkommissar (EPHK'in/EPHK)

    Erste Polizeihauptkommissarin/Erster Polizeihauptkommissar (EPHK'in/EPHK)

Nach bestandenem Studium werden Sie bei der Schutzpolizei zunächst einer Einsatzhundertschaft zugeordnet oder versehen ihren Dienst in einem Polizeiabschnitt . Bei der Kriminalpolizei erfolgt die erste Verwendung in der Regel im LKA in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung oder in einer örtlichen Direktion in einem Kommissariat bzw. bei der kriminalpolizeilichen Sofortbearbeitung.

Verdienstmöglichkeiten und Urlaub

In dem hier herunterzuladenden Merkblatt können Sie sich über die Verdienstmöglichkeiten während und nach der Ausbildung informieren.

  • Verdienstbeispiele gehobener Polizeivollzugsdienst

    PDF-Dokument (82.3 kB) - Stand: 1/2023

Die Dauer des Jahresurlaubs regelt sich nach der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamten und Richter. Danach erhalten die Anwärter/innen und Kommissare/innen 30 Tage Jahresurlaub.