Illegaler Zigarettenhandel

Zigarettenaufgriff

Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg bildet zusammen mit dem Berliner Landeskriminalamt die “Gemeinsame Ermittlungsgruppe Zigaretten (GE Zig)”.

Die Ermittlungsgruppe bearbeitet und bekämpft intensiv den illegalen Handel mit unversteuerten/unverzollten Zigaretten.

Seit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten im Jahre 1990 entwickelten sich neue Deliktsfelder im Bereich der Straßenkriminalität nicht nur in Berlin. In den östlichen Bezirken der Stadt und in den neuen Bundesländern hat sich der sogenannte “illegale Zigarettenhandel” in Form des Straßenverkaufs entwickelt. Dieser illegale Handel wurde vorrangig von den in Ostdeutschland ansässigen Vietnamesen aufgebaut und betrieben.

Zigarettenlager

Der Schmuggel und Verkauf von unversteuerten / unverzollten Zigaretten nahm im Zuge der sich ständig weiter öffnenden Grenzen in den letzten Jahren beständig zu. Nach bisherigen Einschätzungen werden im Jahr etwa 4,6 Milliarden Zigaretten aus Osteuropa nach Deutschland geschmuggelt, etwa ein Viertel davon wird im Zuge der Kriminalitätsbekämpfung beschlagnahmt.

Der Handel in Berlin mit unversteuerten/unverzollten Zigaretten wird zum größten Anteil von vietnamesischen Straßenhändlern durchgeführt, deren Mitgliedschaft sich in mehr oder weniger straff organisierten Gruppen aus familiären Bindungen bzw. regionaler Herkunft im Heimatland erklärt und strukturiert.

Der Gewinn aus dem Handel wird unter anderem für den weiteren Ankauf von Zigaretten genutzt. Es werden damit aber auch andere Straftaten wie Menschenhandel (Prostitution), Waffen- und Rauschgifthandel, Schleusungen und Gewalttaten unterstützt.

Der Käufer ist immer auch Täter

Wird jemand beim Kauf von bis zu 400 unversteuerten/unverzollten Zigaretten angetroffen, wird ein Verwarnungsgeld erhoben.

Die Verwarnungsgelder gliedern sich wie folgt:

  • bis zu 100 Zigaretten

    15,00 Euro

  • von 101 bis 250 Zigaretten

    25,00 Euro

  • von 251 bis 400 Zigaretten

    35,00 Euro

Liegt die Menge der Zigaretten zwischen 401 und 1.000 Stück, wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Käufer erstattet (§ 37 Tabaksteuergesetz). Durch die Zollbehörde wird eine Steuernachberechnung erstellt und ein Bußgeld festgesetzt.

In jedem Fall werden die Zigaretten beschlagnahmt”!

Beläuft sich die Menge der erworbenen Zigaretten auf über 1.000 Stück, wird durch die Zollbehörde ein Steuerstrafverfahren gemäß § 373 und § 374 Abgabenordnung eingeleitet und die hinterzogene Steuer nachgefordert. Hier liegt eine Steuerstraftat in Form der Steuerhehlerei vor.

Der Steuerschaden beläuft sich aktuell auf etwa 23 Cent pro Zigarette (Entspricht bei einer Schachtel mit 20 Zigaretten bereits 4,60 €), dass heißt – insgesamt für Deutschland – auf über eine Milliarde Euro pro Jahr.

Gerichtsurteile

Herr Tran Van H. kaufte innerhalb drei Monaten 4.500 Stangen Zigaretten.
Urteil: 2 Jahre Freiheitsstrafe. Zusätzlich: 153.000 € Nachversteuerung sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Herr Reiner P. lagert für Herrn Tran Van H. 1.090 Stangen Zigaretten in seiner Wohnung.
Urteil: 1 Jahr und 2 Monate Freiheitsstrafe. Zusätzlich: 36.000 € Nachversteuerung sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Herr Tran Quang L. kaufte innerhalb drei Monaten 10.500 Stangen Zigaretten.
Urteil: 3 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe. Zusätzlich: 345.000 € Nachversteuerung sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Herr Uwe R. lagerte für Herrn Tran Quang L. 5.000 Stangen Zigaretten in seinem Keller.
Urteil: 160.000 € Nachversteuerung sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten

Herr Nguyen Khac B. kaufte mit dem Herren Luong Long P. innerhalb von 4 Monaten 3.250 Stangen Zigaretten.
Urteile: Herr Luong Long P. erhielt 2 Jahre Freiheitsstrafe und Herr Nguyen Khac B. erhielt 1 Jahr Freiheitsstrafe. Zusätzlich: 96.785 € Nachversteuerung sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Frau Rita B. lagert für die Herren Nguyen Khac B. und Luong Long P. 3.250 Stangen Zigaretten in ihrer Wohnung.
Urteil 7 Monate Freiheitsstrafe. Zusätzlich: 96.785 € Nachversteuerung sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.