Volksentscheid Berlin 2030 klimaneutral

Schriftzug "Volksentscheid über ein klimaneutrales Berlin ab 2030" mit Fernsehturm, Häuserdächern und Turm vom Roten Rathaus

Am 26. März 2023 findet der „Volksentscheid über ein klimaneutrales Berlin ab 2030“ statt. Trägerin des zugrundeliegenden Volksbegehrens ist die Bürgerinitiative „Klimaneustart Berlin“. Ziel dieser Initiative ist eine Änderung des im September 2021 in Kraft getretenen Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln). Dieses Gesetz sieht vor, dass Berlin bis zum Jahr 2045 klimaneutral wird. Das bedeutet, dass sich ab diesem Zeitpunkt die Menge in Berlin produzierten und die Menge der in Berlin abgebauten Treibhausgase die Waage halten und Berlin nicht weiter zum weltweiten Anstieg der Klimaerwärmung beiträgt. Hiermit soll der notwendige Beitrag geleistet werden, die fortschreitende Klimaerwärmung gegenüber der vorindustriellen Zeit anzuhalten und gemäß dem Klimaschutzabkommen von Paris auf 1,5 Grad zu begrenzen.

  • Was fordert die Bürgerinitiative „Klimaneustart Berlin“?

    Der Bürgerinitiative „Klimaneustart Berlin“ geht es darum, dass Berlin bereits 15 Jahre früher, also im Jahr 2030, klimaneutral wird. Sie bestreitet, dass die vom Gesetzgeber aktuell verfolgte Zielperspektive einer Klimaneutralität Berlins bis zum Jahr 2045 und die bisherigen Maßnahmen ausreichen, um den notwendigen Beitrag zur Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze bei der Erderwärmung zu leisten. Für eine entsprechende Verpflichtung soll das EWG Bln geändert werden. Angepasst werden sollen im Gesetz die Reduktionsziele selbst, die Jahreszahlen ihrer Erreichung und Formulierungen, um die Ziele in möglichst rechtsverbindliche Verpflichtungen umzuwandeln. Die Bürgerinitiative unterstreicht, dass „Umwege und Fallstricke auf dem Berliner Weg zur Klimaneutralität“ so vermieden werden könnten. Der Gesetzentwurf steht im Volksentscheid am 26. März 2023 zur Abstimmung.

    Folgende Punkte sollen nach dem Willen der Bürgerinitiative „Klimaneustart Berlin“ in das Gesetz aufgenommen werden:
    • Senkung des CO2-Ausstoßes bis zum Jahr 2025 um 70 Prozent gegenüber 1990
    • Senkung des CO2-Ausstoßes bis zum Jahr 2030 um 95 Prozent gegenüber 1990
    • Ausweitung der Senkungsanstrengungen über CO2 hinaus auf alle Treibhausgase
    • Der durch die Gesetzesänderung für die Mieter:innen entstehende Anstieg der Energiekosten soll durch einen monatlichen Zuschuss von Seiten des Landes Berlin finanziell abgefedert werden
    • Aus „Klimaschutzzielen“ sollen „Klimaschutz-Pflichten“ werden
    • Alle öffentlichen Gebäude müssen bis 2030 klimafreundlich renoviert sein
    • Auf, an bzw. in öffentlichen und privaten Gebäuden sollen verstärkt erneuerbare Energien erzeugt und genutzt werden
  • Wie ist die Haltung der Berliner Landesregierung zum Anliegen der Bürgerinitiative „Klimaneustart Berlin“?

    Zwar unterstützt der Senat die grundsätzliche Absicht des Volksentscheids, durch verstärkten Klimaschutz in Berlin zur Zielerreichung des Pariser Klimaschutzabkommens beizutragen, allerdings sieht er in den vorgeschlagenen Änderungen des EWG Bln „keine geeigneten Mittel zu diesem Zweck“. Sie könnten im Gegenteil kontraproduktiv wirken, indem sie „in Überschätzung der Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten auf Landesebene eine trügerische Sicherheit der Zielerreichung suggerieren“.
    Die geforderte Vorverlegung der Klimaneutralität vom Jahr 2045 auf 2030 hält der Senat insofern für unmöglich, als sie weitgehend entkoppelt von den Klimaschutzzielen auf Bundes- und europäischer Ebene erfolgen müsste. Entscheidende rechtliche, wirtschaftliche und technologische Rahmenbedingungen würden dort gesetzt – z.B. mit Blick auf die Möglichkeiten einer klimaneutralen Energieversorgung, bei der Berlin dauerhaft auf den Import aus anderen Bundesländern angewiesen sei.
    In anderen Bereichen schlössen zwingende rechtliche Bundes- und EU-Vorgaben eine vorgezogene Klimaneutralität Berlins aus. So könne Berlin keine CO2-Emissionensquellen bis 2030 außer Betrieb nehmen, solange höherrangiges Bundes- oder Europarecht ihren Weiterbetrieb gestatte. Das gelte etwa für Öl- und Gasheizungen oder Kraftwerke und Anlagen mit gültiger Betriebsgenehmigung.
    Für die schnellere Klimazielerreichung im Gebäudesektor brauche es neben verbesserten ordnungs- und mietrechtlichen Vorgaben auch umfassende Bundesförderprogramme, um eine möglichst warmmietenneutrale Sanierung zu ermöglichen und bezahlbare Bestandsmieten zu sichern.

  • Welche Kosten wären mit einem Erfolg des Volksentscheids laut amtlicher Kostenschätzung verbunden?

    Laut Senat ist es nicht möglich, die Kosten für das Land Berlin allein auf Grundlage des Änderungsentwurfs zum Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes seriös zu beziffern. Diese seien u. a. abhängig von den Klimaschutzambitionen und Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene. Nach konservativer Schätzung müsse für die Erreichung der Klimaneutralität in Berlin bis 2030 mit gesamtwirtschaftlichen Investitionskosten mindestens in hoher zweistelliger Milliardenhöhe gerechnet werden. Welcher Anteil davon aus dem Landeshaushalt zu finanzieren wäre, kann laut Senat gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Kostenmindernd wirken langfristig vermiedene Klimaschäden, Energieeinsparungen und potentielle positive Arbeitsplatzeffekte, die ebenfalls nicht unmittelbar zu beziffern seien.

  • Wer darf abstimmen?
    Abstimmen darf, wer für die Wahl zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigt ist. Das sind alle Berliner:innen, die
    • die deutsche Staatsbürgerschaft haben
    • und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
    • und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz

    in Berlin haben.

  • Was muss ich bei der Abstimmung beachten?

    Alles Wichtige steht in der Abstimmungsbenachrichtigung, zum Beispiel, in welches Abstimmungslokal Sie gehen müssen. Nicht vergessen: Zum Abstimmen benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Ihren Personalausweis).

  • Was mache ich, wenn ich am Tag des Volksentscheids keine Zeit habe?

    Dann können Sie rechtzeitig die Briefabstimmung beantragen. Informationen dazu stehen in Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung. Wenn Sie noch Fragen dazu haben, wenden Sie sich an Ihr Bezirkswahlamt.

  • Wo finde ich weitere Informationen?

    Unter diesem Link zur Internetseite des Landesabstimmungsleiters finden Sie weiterführende Informationen zur Abstimmung.

  • Wie funktioniert ein Volksentscheid?

    Unter diesem Link gibt es weitere Informationen zum Thema Volksbegehren und Volksentscheid.

  • Volksentscheid über ein klimaneutrales Berlin 2030

    Am Sonntag, 26. März 2023, stimmen die Berliner:innen über den Volksentscheid ab. Worum genau geht es dabei? Wer darf abstimmen? Wo gibt es weitere Informationen? Grundlegende Informationen finden sich in diesem Falzflyer.

    PDF-Dokument (14.5 MB)

  • Der Volksentscheid über ein klimaneutrales Berlin ab 2030 am 26. März 2023 - Informationen in leicht verständlicher Sprache

    Worum geht es beim Volksentscheid? Wer darf abstimmen? Und wie wird abgestimmt? Diese Broschüre erklärt den Volksentscheid in leicht verständlicher Sprache.

    PDF-Dokument (699.6 kB)

  • Klimawandel und Klimapolitik in Berlin

    Was ist eigentlich Klima? Was bedeutet der Klimawandel für Berlin? Wie kann die klimagerechte Stadt der Zukunft aussehen? Diese Broschüre gibt einen kompakten Überblick über das Thema.

    PDF-Dokument (1.8 MB)