Interessenbekundungsverfahren »Förderung der Wahlbeteiligung von Erst- und Zweitwähler:innen«

Interessenbekundungsverfahren für ein Förderprojekt gem. § 44 LHO/ ANBest-P (Zuwendungen) zur Durchführung eines Projekts zur Förderung der Wahlbeteiligung von Erst- und Zweitwähler*innen bei der Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen am 20. September 2026.

Für das Förderprogramm stehen insgesamt 200.000 € zur Verfügung. Für einzelne Projekte können jeweils bis zu 40.000 € für den Durchführungszeitraum von 1. Mai bis 31. Oktober 2026 beantragt werden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangslage
  2. Vorhaben
  3. Zeitplan
  4. Anforderung an Träger und Interessenbekundung
  5. Kriterien für die Auswahlentscheidung
  6. Einreichung

1. Ausgangslage

Am 20. September 2026 werden die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen der 12 Berliner Bezirke gewählt. Erstmals dürfen auch 16- und 17-jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit bei der Abgeordnetenhauswahl ihre Stimme abgeben. Zusätzlich sind infolge der hohen Zahl von Einbürgerungen in den letzten beiden Jahren viele weitere Berliner:innen zum ersten Mal wahlberechtigt; ein Großteil von ihnen ist jünger als 30 Jahre. Bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen sind außerdem auch Berliner EU-Bürger:innen ab 16 Jahren zur Stimmabgabe berechtigt.
Das Wahlrecht ist das zentrale politische Mitgestaltungsrecht in unserer parlamentarischen Demokratie. Dieses wird jedoch nicht von allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen genutzt. Aus der Wahlforschung wissen wir zum einen, dass unter 30-Jährige sowie sozio-ökonomisch benachteiligte Gruppen seltener von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, als der Durchschnitt. Diese Personengruppen sind u.a. auch deswegen politisch unterrepräsentiert. Für die geringere Wahlbeteiligung gibt es vielfältige Gründe: fehlendes Vertrauen in das politische System und Unzufriedenheit mit Politik, Politiker:innen und Parteien, die soziokulturelle Distanz zu politischen Entscheidungsträger:innen, das Gefühl politischer Machtlosigkeit und mangelnder Interessensvertretung, fehlendes Verständnis für die Alltagsrelevanz politischer Entscheidungen und für die Komplexität gesellschaftspolitischer Prozesse, aber auch Unkenntnis und Unsicherheiten bzgl. der Abläufe bei einer Wahl – um nur einige zu nennen.
Zum anderen haben Studien der Wahlforschung ergeben, dass die Beteiligung bei der Erst- und Zweitwahl entscheidend für das künftige Wahlverhalten ist. Die Mobilisierung von Erst- und Zweitwähler:innen an die Wahlurnen hat also auch eine längerfristige gesellschaftspolitische Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund will die Berliner Landeszentrale für politische Bildung freie Träger durch dieses Förderprogramm darin unterstützen, mit gezielten Projekten insbesondere jüngere, sozial benachteiligte Wahlberechtigte/ Erst- und Zweitwähler:innen über die kommenden Wahlen des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen zu informieren und sie zu motivieren, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

2. Vorhaben

Die Grundidee:
Jüngere, sozial benachteiligte Wahlberechtigte/ Erst- und Zweitwähler:innen werden in den bewilligten Projekten als politische Subjekte im Rahmen ihrer jeweils konkreten Lebensrealität adressiert und erhalten hier Impulse zur Reflexion ihrer politischen Interessen und ihrer Teilhabemöglichkeiten; sie erfahren dadurch eine Stärkung ihrer Handlungsfähigkeit. Weiterhin werden die benannten Zielgruppen durch adäquate methodisch-didaktische Vermittlung von Informationen zu den Wahlen des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen am 20.09.2026 zur Wahlbeteiligung unterstützt und ermutigt.

3. Zeitplan

Interessensbekundungen können bis zum 13.03.2026, 18.00 Uhr eingereicht werden. In einem zweiten Schritt ist ein formalisierter Förderantrag einzureichen. Als Projektdauer ist der Zeitraum von 01.05. bis 31.10.2026 angesetzt. Die eingereichten Konzepte sollen im vorgegebenen Zeitraum abgeschlossen werden.

4. Anforderung an Träger und Interessenbekundung

Interessenbekundungen werden erbeten von Organisationen, die über Erfahrung im Themenfeld politische Teilhabe und mit der Konzeption und Umsetzung von angemessenen Angeboten der politischen Bildung verfügen. Darüber hinaus werden Erfahrungen mit und Zugänge zu den benannten Zielgruppen erwartet. Erforderlich ist die Einreichung folgender Unterlagen:
  • Kurzkonzept für die Durchführung des Projektes (max. drei DIN A 4 Seiten) unter Angabe von Zielsetzungen, Maßnahmen/Formaten, Zielgruppen und Zeitplan
  • Finanzkalkulation zur Umsetzung der Projektmittel. Bei der Kalkulation von Honoraren ist die Honorarordnung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung einzuhalten. Bei der Kalkulation von Personalkosten darf das Personal nicht bessergestellt werden als Angehörige des öffentlichen Dienstes (TV-L).
  • Selbstdarstellung mit Nennung von Referenzprojekten (max. zwei DIN A 4 Seiten)
  • Angabe einer Kontaktperson mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer

5. Kriterien für die Auswahlentscheidung

Alle eingehenden Interessensbekundungen werden nach gleichen Maßstäben nach den folgenden Kriterien bewertet. Die Relevanz der einzelnen Kriterien ergibt sich aus der prozentualen Gewichtung:
  • Beachtung der Grundlagen der politischen Bildung, Stimmigkeit des Konzepts und Angemessenheit bzw. Innovation der geplanten Aktivitäten hinsichtlich der Erreichung und adäquaten inhaltlichen und methodisch-didaktischen Ansprache der Zielgruppen. (40 %)
  • Nachgewiesene Expertise in Bezug auf die vorgeschlagenen Aktivitäten gemessen an benannten Referenzprojekten bzw. Erfahrungen und Qualifikation der Mitarbeitenden. (30 %)
  • Verhältnis von Kosten zu den erwartenden Effekten gemessen an der Wirtschaftlichkeit des Angebots und den zu erwartenden Effekten bezüglich der Zahl der erreichten Teilnehmenden, der Intensität der Bildungsangebote und der Nachhaltigkeit des Angebots. (30 %)

6. Einreichung

Die Interessenbekundung muss bis zum bis zum 13.03.2026, 18.00 Uhr eingereicht werden an:
Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Sibylle Nau
Revaler Str. 29
10245 Berlin

Rückfragen per E-Mail an: Sibylle.Nau@senbjf.berlin.de