Am 20. September 2026 werden die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen der 12 Berliner Bezirke gewählt. Erstmals dürfen auch 16- und 17-jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit bei der Abgeordnetenhauswahl ihre Stimme abgeben. Zusätzlich sind infolge der hohen Zahl von Einbürgerungen in den letzten beiden Jahren viele weitere Berliner:innen zum ersten Mal wahlberechtigt; ein Großteil von ihnen ist jünger als 30 Jahre. Bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen sind außerdem auch Berliner EU-Bürger:innen ab 16 Jahren zur Stimmabgabe berechtigt.
Das Wahlrecht ist das zentrale politische Mitgestaltungsrecht in unserer parlamentarischen Demokratie. Dieses wird jedoch nicht von allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen genutzt. Aus der Wahlforschung wissen wir zum einen, dass unter 30-Jährige sowie sozio-ökonomisch benachteiligte Gruppen seltener von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, als der Durchschnitt. Diese Personengruppen sind u.a. auch deswegen politisch unterrepräsentiert. Für die geringere Wahlbeteiligung gibt es vielfältige Gründe: fehlendes Vertrauen in das politische System und Unzufriedenheit mit Politik, Politiker:innen und Parteien, die soziokulturelle Distanz zu politischen Entscheidungsträger:innen, das Gefühl politischer Machtlosigkeit und mangelnder Interessensvertretung, fehlendes Verständnis für die Alltagsrelevanz politischer Entscheidungen und für die Komplexität gesellschaftspolitischer Prozesse, aber auch Unkenntnis und Unsicherheiten bzgl. der Abläufe bei einer Wahl – um nur einige zu
nennen.
Zum anderen haben Studien der Wahlforschung ergeben, dass die Beteiligung bei der Erst- und Zweitwahl entscheidend für das künftige Wahlverhalten ist. Die Mobilisierung von Erst- und Zweitwähler:innen an die Wahlurnen hat also auch eine längerfristige gesellschaftspolitische Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund will die Berliner Landeszentrale für politische Bildung freie Träger durch dieses Förderprogramm darin unterstützen, mit gezielten Projekten insbesondere jüngere, sozial benachteiligte Wahlberechtigte/ Erst- und Zweitwähler:innen über die kommenden Wahlen des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen zu informieren und sie zu motivieren, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Interessenbekundungsverfahren »Förderung der Wahlbeteiligung von Erst- und Zweitwähler:innen«
Interessenbekundungsverfahren für ein Förderprojekt gem. § 44 LHO/ ANBest-P (Zuwendungen) zur Durchführung eines Projekts zur Förderung der Wahlbeteiligung von Erst- und Zweitwähler*innen bei der Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen am 20. September 2026.
Für das Förderprogramm stehen insgesamt 200.000 € zur Verfügung. Für einzelne Projekte können jeweils bis zu 40.000 € für den Durchführungszeitraum von 1. Mai bis 31. Oktober 2026 beantragt werden.