Rundschreibendatenbank des Landes Berlin

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Es wurden 4 Ergebnisse gefunden.

  • Umstellung des Fuhrparks auf eine CO2-freie Kraftfahrzeugflotte gemäß § 11 Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz

    1/2022 (SenUMVK): Umstellung des Fuhrparks auf eine CO2-freie Kraftfahrzeugflotte gemäß § 11 Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz laden »

    129 KB; Gemäß § 11 EWG Bln sind alle Behörden der Berliner Verwaltung verpflichtet bis Ende 2022 einen entsprechenden Plan zur schrittweisen Umstellung ihrer Kraftfahrzeugflotten einschließlich gemieteter und geleaster Fahrzeuge der für Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung vorzulegen und zu veröffentlichen haben. Vor diesem Hintergrund stellt die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Handlungsempfehlung zur Erstellung eines Planes zur Fuhrparkumstellung (Anlage 1) sowie eine mögliche Vorlage zur Veröffentlichung (Anlage 2) zur Verfügung. (23.03.2022 · Nach Anlagen suchen)
  • Vollzug des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (§ 5 LImSchG Bln, Zumutbarkeit von Straßenmusik)

    1/2022 (SenUMVK): Vollzug des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (§ 5 LImSchG Bln, Zumutbarkeit von Straßenmusik) laden »

    170 KB; Das Rundschreiben II Nr. 3/10 vom 20. Dezember 2010 wird mit diesem Rundschreiben aufgehoben. Vorbemerkungen: Straßenmusik im Sinne dieses Rundschreibens umfasst die private Nutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten im öffentlichen Raum als eine an die Allgemeinheit gerichtete Darbietung ohne den begriffsprägenden organisatorischen Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. Regelmäßig fehlt es auch an einer veranstaltungstypischen Größenordnung (vgl. Punkt 2). Das Rundschreiben richtet sich in erster Linie an die Bezirksämter von Berlin und hat insoweit empfehlenden Charakter. Für das Straßenmusizieren können hinsichtlich der Geräuschimmissionen insbesondere bei den örtlich zuständigen Umwelt- und Naturschutzämtern / Ordnungsämtern / Straßen- und Grünflächen-ämtern Zulassungen einzuholen sein. Es sind weitere Vorschriften zu beachten, etwa das Straßen- und Verkehrsrecht oder die Regelungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für Verkehrsflächen des öffentlichen Personennahverkehrs, für die gesonderte Genehmigungen durch die BVG ausgestellt werden (vgl. Punkt 5). (23.05.2022 · Nach Anlagen suchen)
  • Anlage_1_Handlungsempfehlung zur Erstellung eines Umstellplanes.pdf

    Anlage zu 1/2022 (SenUMVK): Anlage_1_Handlungsempfehlung zur Erstellung eines Umstellplanes.pdf laden »

    518 KB; (23.03.2022 · Nach zugehörigen Dokumenten suchen)
  • Anlage_2_Vorlage zur Veröffentlichung des Umstellplanes.docx

    Anlage zu 1/2022 (SenUMVK): Anlage_2_Vorlage zur Veröffentlichung des Umstellplanes.docx laden »

    66 KB; (23.03.2022 · Nach zugehörigen Dokumenten suchen)

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