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  • Zugang zu Leistungen nach dem SGB VIII und SGB IX für geflüchtete Ukrainer und Ukrainerinnen sowie für geflüchtete Drittstaatenangehörigen aus der Ukraine infolge des Rechtskreiswechsels (örtliche Zuständigkeit)

    8/2022 (SenBildJugWiss): Zugang zu Leistungen nach dem SGB VIII und SGB IX für geflüchtete Ukrainer und Ukrainerinnen sowie für geflüchtete Drittstaatenangehörigen aus der Ukraine infolge des Rechtskreiswechsels (örtliche Zuständigkeit) laden »

    137 KB; Zugang zu Leistungen nach dem SGB VIII und SGB IX für geflüchtete Ukrainer und Ukrainerinnen sowie für geflüchtete Drittstaatenangehörigen aus der Ukraine infolge des Rechtskreiswechsels (örtliche Zuständigkeit) (30.06.2022 · Nach Anlagen suchen)

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