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3/2011 (SenBildJugWiss): Jugend - Rundschreiben Nr. 3 / 2011 zur Gewährung familienpflegerischer Leistungen nach § 20 SGB VIII laden »
119 KB; ACHTUNG siehe hierzu auch Jugend - Rundschreiben Nr. 1/2012 (Entgeltanpassung) !! Gewährung familienpflegerischer Leistungen nach § 20 SGB VIII - Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen - Fällt der Elternteil, der ein Kind allein oder überwiegend betreut, aus, kann eine Notsituation entstehen, deren Bewältigung familienunterstützende Hilfen erfordert. Die Leistungsgewährung nach § 20 SGB VIII setzt voraus, dass mindestens ein Kind unter 14 Jahren (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII) im Haushalt lebt. (15.02.2011 · Nach Anlagen suchen)
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