Digitale Barrierefreiheit für öffentliche Stellen

Nicht nur die Verwaltung, auch alle öffentlichen Stellen, wie Gerichte oder landesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Was Öffentliche Stellen bei der Informations- und Kommunikationstechnik beachten müssen, zeigen wir hier auf.

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Informationstechnik

Alle hier aufgeführten digitalen Angebote sind für Mitarbeitende und für Bürgerinnen und Bürger barrierefrei zu gestalten. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Hier erfahren Sie mehr. Weitere Informationen