Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

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Eine Erklärung zur Barrierefreiheit soll den Menschen auf einen Blick zeigen, wie barrierefrei das Angebot (z.B. die Webseite) ist. Sie können es sich ähnlich wie das Impressum vorstellen, es soll auf jeder Seite aus erreichbar und leicht zu finden sein.

Wo finde ich die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit?

Die Erklärung soll leicht auffindbar in den Auftritten und Angeboten im Internet, Intranet und den mobilen Anwendungen bereitgestellt werden. Sie muss von der Startseite und von jeder Seite einer Website erreichbar sein.

Berlin.de:
Auf den Berlin.de Seiten der Berliner Verwaltung finden Sie die Erklärung in der sogenannten Fußzeile unten auf der Webseite.

Mobile Apps:
Dort, wo Sie die App herunterladen können, muss auch die Erklärung veröffentlicht werden.

Hinweis:
Mobile Apps oder mobile Anwendungen müssen erst im Jahr 2021 veröffentlicht werden.

Was muss alles in der Erklärung stehen?

Die Erklärung muss auflisten:

  • Name der Verwaltung
  • Name des Webauftritts oder der mobilen Anwendung
  • Wie barrierefrei ist das Angebot?

Wenn nicht:

  • Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
  • Warum ist der Bereich nicht barrierefrei?
  • Wann werden die Barrieren behoben?
  • Welche Alternativen werden für die nicht barrierefreien Bereiche angeboten?
  • Wer ist die Ansprechperson bei Nachfragen (Feedbackoption)? Ansprechperson ist die Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit.

Auf der folgenden Seite finden Sie weitere Informationen über die Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit.

Bis wann muss die Erklärung zur Barrierefreiheit spätestens veröffentlicht sein?

  • Webseiten:
    Ab dem 23. September 2020 muss jede Öffentliche Stelle auf der Webseite eine Erklärung veröffentlichen.
  • Apps:
    Für mobile Anwendungen (Apps) müssen ab dem 23. Juni 2021 Erklärungen veröffentlicht werden.