Gesetzliche Grundlage

Die Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) hat durch das Berliner E-Government-Gesetz Berlin (E-GovG Bln) die Aufgabe, auf die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzung der IKT sowie die Einhaltung ergonomischer Standards nach dem Stand der Technik und gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse bei IKT-Einsatz hinzuwirken.

Um dieses zu erreichen, kann sie Standards festsetzen und überwachen. Die Grundlage für die Aufgaben zur Festsetzung der Standards und zur Überwachung steht im § 21 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 und 5 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln):

(2) Der IKT-Staatssekretär oder die IKT-Staatssekretärin ist zuständig für die alle Verwaltungsebenen und -bereiche umfassende Förderung, Weiterentwicklung und flächendeckende Einführung von E-Government und Informations- und Kommunikationstechnologie in der Berliner Verwaltung und für Verwaltungsmodernisierung im Sinne des § 2.

Seine oder ihre Aufgaben sind:

3. Festsetzung und Überwachung der Einführung der Standards für einen sicheren, wirtschaftlichen, benutzerfreundlichen und medienbruchfreien IKT-Einsatz, für eine einheitliche verfahrensunabhängige IKT-Ausstattung, für die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzung der IKT in der Berliner Verwaltung und Festsetzung und fortlaufende Weiterentwicklung der zentralen IKT-Architektur,

5. auf die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzung der IKT sowie die Einhaltung ergonomischer Standards nach dem Stand der Technik und gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse bei IKT-Einsatz hinzuwirken.

Aufgaben der Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit

Darüber hinaus setzt das Barrierefreie IKT Gesetz Berlin Aufgaben der Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit fest:

  • Zugang zu Schulungsprogrammen erleichtern
  • Sensibilisierung für digitale Barrierefreiheit
  • Vorteile barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnik aufzeigen
  • Vorteile des Feedbacks zu nicht barrierefreien Auftritten und Inhalten verdeutlichen

Gesetzestext des Barrierefreie IKT Gesetz Berlin

Kompetenzstelle Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik nach § 7 Abs. 1 und 2 Barrierefreie IKT Gesetz Berlin

1. Bei der für Grundsatzangelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik zuständigen Senatsverwaltung wird eine Kompetenzstelle für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik eingerichtet.

2. Die Kompetenzstelle soll Schulungs- und Fortbildungsprogramme im Zusammenhang mit dem barrierefreien Zugang zu der Informations- und Kommunikationstechnik für die einschlägigen Interessenträger und das Personal der öffentlichen Stellen fördern und den Zugang zu ihnen erleichtern. Ferner gehört zu ihren Aufgaben, Maßnahmen zu ergreifen, um für die Barrierefreiheit in der Informations- und Kommunikationstechnik zu sensibilisieren; die Vorteile barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnik, einschließlich der Feedbacks zu nicht barrierefreien Auftritten und Inhalten, sollen verdeutlicht werden. Die hierfür erforderlichen Daten dürfen für die Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden.