Die Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) hat durch das Berliner E-Government-Gesetz Berlin (E-GovG Bln) die Aufgabe, auf die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzung der IKT sowie die Einhaltung ergonomischer Standards nach dem Stand der Technik und gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse bei IKT-Einsatz hinzuwirken.
Um dieses zu erreichen, kann sie Standards festsetzen und überwachen. Die Grundlage für die Aufgaben zur Festsetzung der Standards und zur Überwachung steht im § 21 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 und 5 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln):
(2) Der IKT-Staatssekretär oder die IKT-Staatssekretärin ist zuständig für die alle Verwaltungsebenen und -bereiche umfassende Förderung, Weiterentwicklung und flächendeckende Einführung von E-Government und Informations- und Kommunikationstechnologie in der Berliner Verwaltung und für Verwaltungsmodernisierung im Sinne des § 2.
Seine oder ihre Aufgaben sind:
3. Festsetzung und Überwachung der Einführung der Standards für einen sicheren, wirtschaftlichen, benutzerfreundlichen und medienbruchfreien IKT-Einsatz, für eine einheitliche verfahrensunabhängige IKT-Ausstattung, für die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzung der IKT in der Berliner Verwaltung und Festsetzung und fortlaufende Weiterentwicklung der zentralen IKT-Architektur,
5. auf die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzung der IKT sowie die Einhaltung ergonomischer Standards nach dem Stand der Technik und gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse bei IKT-Einsatz hinzuwirken.