Das E-Government-Gesetz Berlin in der Werkstatt

Illustration MIgration

Auch in der Verwaltung sprühen die Funken

2016 hat das E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) das Fließband verlassen. 2021 forderte das Abgeordnetenhaus eine Generalüberprüfung in der Werkstatt. Schweißarbeiten setzten ein, Funken sprühten. Werkstattergebnis ist eine Änderung des EGovG Bln. Mit der beschlossenen Änderung wird die IT-Sicherheit gestärkt und die Steuerung von IT-Fachverfahren verbessert. Am 6. Oktober verließ das neue Gesetz die Werkstatt und ist nun auf der Straße.

Mit den Änderungen des EGovG Bln darf nun die Schnellstraße statt der Landstraße genommen werden. Verwaltungsdienstleistungen und damit IT-Fachverfahren sollen noch rascher digital zur Verfügung gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit, auch auf den digitalen Truck namens Service-Portal Berlin aufzuspringen. Dort können zentral Informationen zu Dienstleistungen elektronisch abgerufen werden und Digitale Anträge ausgefüllt werden. Damit die Fahrt sicher ans Ziel führt, nahm der Gesetzgeber auch die Konsolidierung von IT-Fachverfahren unter die Lupe. Neue Vorgaben für Berichtspflichten sind das Ergebnis der Durchsicht. IT-Verfahren im Land sollen quantitativ abgebildet und konsolidiert werden. Am Ende der Fahrt wartet eine vereinheitlichte IT-Landschaft, die aktuell noch sehr heterogen ist. Helfen werden dabei nicht ein Automobilclub, aber das gesamtstädtische Prozessmanagement und die zentralen Vorgaben der IKT-Steuerung.

Ein weiteres Ergebnis der Überprüfung ist die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, also der Werkstattleitung. Das Parlament erhält zukünftig weitere Berichte, wenn beispielsweise eine Behörde mit seiner IT zum IT-Dienstleister des Landes Berlin, dem ITDZ Berlin, wechselt, oder Behörden eine Abnahmebefreiung von Leistungen des ITDZ Berlin wünschen. Auch das Datum der Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung wurde auf den 1. Januar 2025 festgelegt. Damit nun gute Fahrt in die neue digitale Welt.