Aufenthaltserlaubnis der Ukraine-Geflüchteten

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Berlin ist es gelungen in kürzester Zeit ein digitales Verfahren für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Ukraine-Geflüchtete zu entwickeln. Hierzu haben die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, das Landesamt für Einwanderung und das ITDZ Berlin unter gemeinsamen Anstrengungen innerhalb von 10 Tagen das digitale Verfahren erstellt, fachlich abgestimmt, durchgetestet und zum Betrieb bereitgestellt. Ein Kraftakt, der die gute Zusammenarbeit aller Partner deutlich macht.

Das digitale Verfahren zur Beantragung eines Aufenthaltstitels richtet sich an alle Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine, die bereits nach Berlin verteilt sind oder über eine Meldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Wohnungsgebers, oder einen unbefristeten Mietvertrag bzw. eine Unterkunftsbestätigung für 6 Monate verfügen. Damit ist der Aufenthalt in Berlin für zwei Jahre gesichert, die Geflüchteten können schnell eine Arbeit aufnehmen, soziale Unterstützung erhalten und sofort europaweit reisen.
Der Antrag zum Aufenthaltstitel für Ukraine Geflüchtete wurde am 18.03.2022 online gestellt und verzeichnete innerhalb der ersten Wochen mehrere zehntausend Nutzende. So wurden anfänglich durchschnittlich 2500 Anträge pro Tag gestellt. Mitte Mai lag die Zahl der Antragstellenden bereits bei 35.000. Die hohen Nutzungszahlen verdeutlichen nochmal die enorme Wichtigkeit eines hierzu ausgelegten Online Verfahrens in Berlin, das seit Beginn des Krieges einer der Hauptankunftsorte für Menschen aus der Ukraine und ein Drehkreuz für ganz Deutschland darstellt.