Zusatzhinweis zur De-minimis-Erklärung:
Im Vorfeld der Preisverleihung sind von den nominierten Unternehmen des Lightweight Innovation Awards ausgefüllte und unterzeichnete „De-minimis-Erklärungen“ im Original vorzulegen. Eine Einreichung muss vor der Prämierung an den Veranstalter erfolgen und ist nach erfolgreicher Prüfung Voraussetzung zur Auszahlung des Preisgeldes. Mit der Auszahlung des Preisgeldes wird eine De-minimis-Bescheinigung ausgestellt und übermittelt. Da die Preisgelder als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt werden, ist eine Auszahlung bei Überschreitung der relevanten Förderregularien (Überschreitung des Betrages von 200.000 € in den letzten drei Steuerjahren je Empfänger) nicht möglich.
Das Merkblatt sowie das Formular zur De-minimis Beihilfe finden Sie zum Download hier.
Die Erklärung kann nach dem Absenden des Bewerbungsformulars per E-Mail eingereicht werden.