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Qualifizierungen

Integrationslotsinnen und Integrationslotsen bei der Zertifikatsübergabe

Integrationslotsinnen und Integrationslotsen bei der Zertifikatsübergabe

Im Rahmen des Landesprogramms werden drei Arten von Qualifizierungen durchgeführt:

Die drei Qualifizierungsarten

  • Qualifizierung in Vorbereitung auf den Erwerb eines Berufsabschlusses

    langfristiger Abstimmungsprozess

  • Zusatzqualifizierungen

    berufsbegleitende ein- bis zweitägige Veranstaltungen, die sich an den spezifischen Bedürfnissen der Lotsinnen und Lotsen orientieren

  • Basisqualifizierung

    Erstqualifizierung als Basis für alle

Die Basisqualifizierung umfasst 150 Stunden und besteht aus den Modulen:

  • Grundlagen der Kommunikation und Beratung
  • Bildungsstrukturen in Deutschland und Berlin
  • Grundlagen der Sozialgesetzgebung
  • Struktur und Aufgaben der Bezirksverwaltungen und Bezirksämter
  • Gesundheitsstrukturen in Deutschland

Die Teilnahme an der Basisqualifizierung ist für alle Integrationslotsinnen und Integrationslotsen verpflichtend. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten ein Zertifikat, unterschrieben vom Beauftragten für Integration und Migration des Berliner Senats.

Allen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen werden von der Fachstelle berufsbegleitend unterschiedliche Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Die Themen der Zusatzqualifizierungen orientieren sich an den Einsatzgebieten und den daraus resultierenden Bedarfslagen der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Beispielsweise fanden Schulungen zu folgenden Themen statt: Asyl- und Aufenthaltsrecht, Diversity und LSBTI*, Verantwortungsvolle Tätigkeit als Sprachmittelnde: Voraussetzungen, Grundlagen, Grenzen, Traumatische Belastungen und PTBS bei Asylsuchenden mit Gewalterfahrungen, etc.