Ein Gesetz für die Berliner Stadtgesellschaft – Bericht der Evaluation des Partizipations- und Integrationsgesetzes ist öffentlich

Pressemitteilung vom 28.03.2019

Das Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) ist evaluiert worden. Die Ergebnisse hat das Evaluationsteam von der Syspons GmbH in einem Bericht dargestellt, der heute der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Berlin hat 2010 als erstes Bundesland seine Auffassung von Integration als Partizipationsprozess gesetzlich festgelegt und damit eine Strahlkraft auch für andere Bundesländer entfaltet. Das Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration, auch PartIntG genannt, sowie Weiterentwicklungspotenziale wurden nun auf Initiative der aktuellen Berliner Regierungskoalition in einer externen Evaluation von der Syspons GmbH überprüft. Dabei wurden vor allem die Stimmen von Umsetzenden aus der Berliner Stadtgesellschaft, dem Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen, den Integrationsbeauftragten der Bezirke, aus Verwaltung und Politik, von unterschiedlichen Expertinnen und Experten für Migration und Partizipation gehört. In 45 Einzelinterviews, vier Fokusgruppen und zwei Weiterentwicklungsworkshops sowie Dokumenten- und Gesetzesanalysen hat sich die Evaluation umfassend mit allen Facetten des Gesetzes und den Erfolgen sowie Hindernissen der Umsetzung befasst. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie die Umsetzung des Gesetzesziels „Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu geben“ (§1 Abs.1 PartIntG) erreicht wurde und gegebenenfalls in Zukunft besser erreicht werden kann.

„Das PartIntG ist ein Gesetz für die vielfältige Berliner Stadtgesellschaft. Mit der Evaluation ist ein erster Schritt für eine mögliche Novellierung des Gesetzes getan, um dem PartIntG zu mehr Wirkkraft zu verhelfen,“ so der Integrationsbeauftragte Andreas Germershausen, in dessen Auftrag die Evaluation durchgeführt wurde.

Starke Botschaften und anspruchsvolle Zielsetzung – aber zu wenig Umsetzungsinstrumente

Die Evaluation kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz vor allem auf der symbolischen Ebene stark gewirkt hat, indem Teilhabe und Partizipation von Migrantinnen und Migranten auf Landesebene eine gesetzliche Grundlage erhielten. Mit dem Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen, den Bezirksbeauftragten und der/dem Landesbeauftragten für Integration sowie den bezirklichen Integrationsausschüssen sind wichtige Partizipationselemente gesetzlich festgeschrieben. Die Umsetzung der Teilhabe wird im Gesetz außerdem als Verpflichtung der Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen, sowie der Unternehmen mit Landesbeteiligung beschrieben. Wichtige Ziele sind die interkulturelle Öffnung der Institutionen und die Erhöhung der Beschäftigtenzahl mit Migrationshintergrund gemäß ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung. Die Evaluation stellt jedoch fest, dass im Gesetz hierfür zu wenig konkrete Umsetzungsinstrumente und Strukturen festgelegt sind.

Drei vorrangige Empfehlungen für die Weiterentwicklung des PartIntG

Syspons formuliert im Evaluationsbericht umfassende Empfehlungen, wie das Gesetz weiterentwickelt werden kann und die Instrumente und Strukturen für die Umsetzung verbessert werden könnten. Drei Empfehlungen stehen im Vordergrund:

  • Das Gesetzesziel der gleichberechtigten Teilhabe sollte klarer definiert werden. Dabei sollten die im Rahmen der Evaluation teilweise kritisierten Begrifflichkeiten der Integration und Interkulturellen Öffnung und die Definition von „Menschen mit Migrationshintergrund“ überprüft werden.
  • Die Umsetzung der gleichberechtigten Teilhabe sollte mit klareren Instrumenten sowie Ressourcen unterlegt werden und die Rolle als auch das Mandat des oder der Integrationsbeauftragten dabei definiert werden. Die Umsetzung sollte durch Zielvereinbarungen, die Festlegung von Indikatoren und Datenerhebung begleitet und überprüfbarer gemacht werden.
  • Der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen, die bezirklichen Integrations-/Migrationsbeiräte und die Integrationsausschüsse der Bezirksverordnetenversammlungen sowie die Funktion der Bürgerdeputierten in diesen Ausschüssen sollten gestärkt werden.

Der Abschlussbericht „Evaluation des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG)“ von Syspons wird heute der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage wird die produktive Diskussion über die Weiterentwicklung mit den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren, die das Gesetz umsetzen, fortgesetzt werden.

Der Bericht ist als PDF verfügbar unter:
https://www.berlin.de/lb/intmig/service/aktuelles/