Das Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) ist evaluiert worden. Die Ergebnisse hat das Evaluationsteam von der Syspons GmbH in einem Bericht dargestellt, der heute der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Berlin hat 2010 als erstes Bundesland seine Auffassung von Integration als Partizipationsprozess gesetzlich festgelegt und damit eine Strahlkraft auch für andere Bundesländer entfaltet. Das Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration, auch PartIntG genannt, sowie Weiterentwicklungspotenziale wurden nun auf Initiative der aktuellen Berliner Regierungskoalition in einer externen Evaluation von der Syspons GmbH überprüft. Dabei wurden vor allem die Stimmen von Umsetzenden aus der Berliner Stadtgesellschaft, dem Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen, den Integrationsbeauftragten der Bezirke, aus Verwaltung und Politik, von unterschiedlichen Expertinnen und Experten für Migration und Partizipation gehört. In 45 Einzelinterviews, vier Fokusgruppen und zwei Weiterentwicklungsworkshops sowie Dokumenten- und Gesetzesanalysen hat sich die Evaluation umfassend mit allen Facetten des Gesetzes und den Erfolgen sowie Hindernissen der Umsetzung befasst. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie die Umsetzung des Gesetzesziels „Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu geben“ (§1 Abs.1 PartIntG) erreicht wurde und gegebenenfalls in Zukunft besser erreicht werden kann.
„Das PartIntG ist ein Gesetz für die vielfältige Berliner Stadtgesellschaft. Mit der Evaluation ist ein erster Schritt für eine mögliche Novellierung des Gesetzes getan, um dem PartIntG zu mehr Wirkkraft zu verhelfen,“ so der Integrationsbeauftragte Andreas Germershausen, in dessen Auftrag die Evaluation durchgeführt wurde.