Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma beschlossen

Pressemitteilung vom 16.07.2013

Der Senat hat heute den Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma beschlossen. Es handelt sich um einen ersten solchen Aktionsplan in Deutschland. Er wurde unter Federführung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen erarbeitet und vorgelegt. Das Ziel des Aktionsplans ist, die Lage der ausländischen Roma und ihrer Familien in Berlin zu verbessern. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf der gesundheitlichen Versorgung sowie der schulischen und beruflichen Eingliederung von Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus gilt es, den Missbrauch der prekären Situation der Zugewanderten zum Beispiel durch Mietwucher oder Frauen- und Menschenhandel zu unterbinden. Die Europäische Kommission hat die Absicht Berlins, einen Aktionsplan vorzulegen, als gutes Praxisbeispiel bewertet und herausgestellt.

Der Aktionsplan lag dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vor. Dieser hat mehrere Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen gemacht. Zwei davon sind im Aktionsplan aufgegriffen worden:

Zur Gewährleistung der Vorsorgeuntersuchungen nicht versicherter Kinder sollen einzelne Kinder- und Jugendgesundheitsdienste in die Lage versetzt werden, solche Untersuchungen durchzuführen. Durch Anbindung an die Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung soll eine enge Betreuungskette von Schwangerschaft über Geburt bis zu Heranwachsenden entstehen.
Über eine Rechtsberatung hinaus sollen für Mieter alle rechtlich möglichen Anstrengungen unternommen werden, um unseriöse Vermietungspraktiken zu bekämpfen.
Für die übrigen Vorschläge des Rats der Bürgermeister erhält die Lenkungsgruppe zur Einbeziehung ausländischer Roma einen Prüfauftrag.

Der Aktionsplan ist Ergebnis der ressortübergreifenden und bezirksoffenen Lenkungsgruppe Roma, die im September 2012 gebildet wurde. Mit dem Aktionsplan reagiert Berlin auf die beträchtliche Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien in Folge der EU-Erweiterung. Allein 2012 nahm die Zahl der bulgarischen Staatsangehörigen um rund 24 Prozent zu und beträgt damit nun insgesamt 15.933 Personen; die Zahl der rumänischen Staatsangehörigen wuchs um 1.779 Personen auf 8.843 Personen an. Rumänien steht nach Bulgarien, Italien, Portugal und Spanien an fünfter Stelle der Ausgangsländer der Zuwanderung.

Der Aktionsplan ist auf den Seiten der Integrationsbeauftragten des Senats veröffentlicht:

http://www.berlin.de/lb/intmig/publikationen/berichte/index.html