Roma aus Bulgarien sind keine Illegalen

Pressemitteilung vom 17.01.2011

Zu der aktuellen Diskussion um die Beschulung von Kindern aus bulgarischen Roma-Familien, die sich in Berlin nicht angemeldet haben, erklärt Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening:

“In verschiedenen Medienbeiträgen wurden in den letzten Tagen Roma, die sich in Berlin nicht angemeldet haben, als ‘Illegale’ bezeichnet. Dieses ist vollkommen irreführend. Bei dem Personenkreis der europäischen Roma handelt es sich überwiegend um Staatsangehörige aus den neuen Beitrittsstaaten Bulgarien und Rumänien und Ungarn. EU-Bürger haben das Recht, jederzeit in die anderen Staaten des Gesamtgebietes der EU einzureisen und sich dort aufzuhalten. Für die ersten drei Monate genügt der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Spätestens nach Ablauf dieser drei Monate wird eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt, wenn die Betroffenen freizügigkeitsberechtigt sind. Aber auch danach, bzw. bei Nichteinhaltung melderechtlicher Vorschriften, sind die Betroffenen nicht illegal: Der fehlende Besitz einer Freizügigkeitsbescheinigung stellt weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat dar. Eine Ausreisepflicht besteht nur dann, wenn die Ausländerbehörde durch schriftlichen Bescheid das Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts festgestellt hat. Nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung (damit ist eine hinreichend schwerwiegende Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft gemeint; dieser Begriff ist eng auszulegen), Sicherheit oder Gesundheit kann der Verlust eines Freizügigkeitsrechts durch entsprechenden Bescheid der Ausländerbehörde festgestellt werden(§ 6 Abs. 1 FreizügG/EU).”

Mehr Informationen zu den Rechtsgrundlagen zum Aufenthalt der Roma und europäischen Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind einer Handreichung des Integrationsbeauftragten zu finden, die unter

/lb/intmig/veroeffentlichungen/rechtsfragen/
als Download bereit steht.