Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Landessuchtbeauftragte der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Wir bemühen uns,
unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt.
Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot
Webauftritt www.berlin.de/lb/drogen-sucht/.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 02.12.2020 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von
der oben aufgeführten öffentlichen Stelle.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: statischer Button am Seitenende (Sticky-Button) (seit: 19.01.2022)
- In den Seiten wird ein statische, den Inhalt überlagerndes Element (Button) eingesetzt. Auf hohen Zoom-Stufen kann dieses relevante Inhalte überlagern.
- Maßnahmen: Statische Elemente werden bei kleinen Displays bzw. hohen Zoom-Stufen nicht mehr statisch angezeigt.
- Zeitplan: Behebung in 2022
Barriere: strukturierte Formulare (seit: 19.01.2022)
- Beschreibung: Auf den Seiten existieren Formulare, bei denen teilweise Strukturelemente fehlen bzw. fehlerhaft verwendet werden. Entsprechend können beim Einsatz von Screenreadern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
- Maßnahmen: Strukturelemente der Formulare werden korrigiert.
- Zeitplan: Behebung in 2022
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin.
Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen:
Barriere: PDF-Dokumente
- Beschreibung: PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden.
- Rechtsgrundlage: Die Dateien gehören nicht zum aktiven Verwaltungsverfahren, sind also gemäß § 4 BIKTG Bln als Archiv-Dateien anzusehen.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Stefanie Meinel
E-Mail: webmaster@sengpg.berlin.de
Telefon: (030) 9028-2770
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit