Jede öffentliche Stelle des Landes Berlin erstattet selbstständig und unaufgefordert alle drei Jahre einen Bericht über den Stand der Barrierefreiheit an die Überwachungsstelle Berlin. Der Bericht informiert über die Barrierefreiheit folgender Angebote und Anwendungen der jeweiligen öffentlichen Stelle:
- Webauftritte
- mobile Anwendungen
- Intra- und Extranet Angebote
- elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe, einschließlich Angebote im Rahmen des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG)