Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung1 Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen SenASGIVA, Oranienstraße 106, 10969 Berlin Versand laut Verteiler Geschäftszeichen LfB LB Geschäftsstelle des Landesbeirats Zimmer: E.009 Tel. +49 30 9028 2838 E-Mail: LfB-Beirat@senasgiva.berlin.de Oranienstr. 106, 10969 Berlin 17. März 2026 Landesbeirat warnt vor Erfassung von Menschen mit psychischen Erkrankungen Kritik am geplanten Berliner Polizeimodell Berlin, den 17. März 2026 - Der Berliner Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen fordert, das geplante Berliner Polizeimodell zur Erfassung psychisch erkrankter Menschen zu stoppen. Nach den bisher bekannten Plänen sollen ab April Polizeidienstkräfte Personen mit auffälligem Verhalten melden, wenn diese aus ihrer Sicht eine Gefahr darstellen könnten. Innerhalb der Polizei sollen diese Hinweise bewertet und weiter analysiert werden. Aus Sicht des Landesbeirats wird damit ein falscher Weg eingeschlagen: Menschen in psychischen Krisen geraten zuerst in den Blick der Polizei statt in den Blick des Hilfesystems. „Psychisch erkrankt zu sein darf kein Grund für eine polizeiliche Erfassung sein. Sonst werden Vorurteile verstärkt und Menschen trauen sich nicht mehr, Hilfe in Anspruch zu nehmen“, sagt Uwe Wegener, stellvertretender Vorsitzender des Berliner Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen. Fachgesellschaften weisen seit Jahren darauf hin, dass psychische Erkrankungen nicht zur Erklärung schwerer Gewalttaten taugen und Betroffene selbst besonders häufig Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt erleben. Damit fehlt dem Modell auch fachlich eine tragfähige Grundlage. Zugleich bleiben zentrale Fragen beim Berliner Polizeimodell unbeantwortet: Bis heute ist nicht bekannt, nach welchen Kriterien Menschen erfasst werden sollen, welche Daten gespeichert werden, wer Zugriff erhält und wann Einträge wieder gelöscht werden. Besonders problematisch ist, dass die Bewertung psychischer Krisen innerhalb polizeilicher Strukturen erfolgen soll. Die Einschätzung psychischer Zustände gehört in medizinische und psychosoziale Fachstrukturen – nicht in sicherheitsbehördliche Verfahren. Der Landesbeirat sieht darin eine Verletzung von Grundrechten. Die Erfassung widerspricht den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention, die Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung und besonderer sicherheitsbehördlicher Behandlung schützt. Gefordert werden stattdessen mehr ambulante Hilfen, mobile Krisenteams und ein schnellerer Zugang zu psychosozialer Unterstützung. Wer Gewalt verhindern will, muss Hilfe stärken – nicht Verdachtslisten schaffen. Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Webseite des Landesbeirats: www.berlin.de/lb/behi-beirat/ Gerne senden wir Ihnen eine Word-Version: LfB-Beirat@senasgiva.berlin.de Mit freundlichen Grüßen Thomas Seerig Vorsitzender des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen Über den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen Berlin Der Landesbeirat berät den Berliner Senat in allen Fragen der Behindertenpolitik. Er setzt sich dafür ein, dass die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen umfassend berücksichtigt und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umgesetzt werden. Kontakt über die Geschäftsstelle des Landesbeirats unter: LfB-Beirat@senasgiva.berlin.de Dienstgebäude: Oranienstraße 106, 10969 Berlin; barrierefreier Zugang der Kategorie D E-Mail: LfB-Beirat@senasgiva.berlin.de (elektronische Zugangsöffnung gemäß § 3a Absatz 1 VwVfG) Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur bitte ausschließlich an: post@senasgiva.berlin.de Internet: www.berlin.de/sen/asgiva Landesbeirat: https://www.berlin.de/lb/behi-beirat/ Verkehrsanbindung: U8 Moritzplatz und Bus M29; U2 Spittelmarkt (ca. 10 Min. Fußweg); U6 Kochstr.; Bus M29, 248; S1/S2/S25 Anhalter Bahnhof, Bus M29 --------------- ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ Seite 1 von 1