Diskriminierungsschutz

Wörter Diskriminierung und Ungleichbehandlung

Berlin ist eine Metropole, die durch die Vielfalt ihrer Einwohnerschaft geprägt ist. Weltoffenheit, Toleranz und gegenseitiger Respekt sind wichtig, damit das Zusammenleben gut funktioniert. Dennoch kommt es immer wieder auch zu Fällen von Diskriminierung. Geflüchtete Menschen sind in vielen Lebensbereichen besonderen Diskriminierungsrisiken ausgesetzt.

Der rechtliche Diskriminierungsschutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfasst jedoch selbstverständlich auch die neu Angekommenen sowie die bereits länger hier lebenden geflüchteten Menschen und Asylsuchenden.

Die Berliner Antidiskriminierungspolitik macht es sich deswegen zur Aufgabe, dass geflüchtete Menschen den gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung kennen, ihn wahrnehmen und sich beraten lassen können.
Konkrete Maßnahmen sind unter anderem:

  • Mehrsprachige Informationen über Rechte sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote im Diskriminierungsfall
  • Weiterentwicklung der LADS-Kampagne „Diskriminierung hat viele Gesichter – Gleichbehandlung ist Ihr gutes Recht“. Diese Kampagne, die der Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit dient, wird derzeit hinsichtlich der Situation geflüchteter Menschen weiterentwickelt.
  • Aufnahme des Themas Flucht und Migration im Rahmen der LADS-Akademie und die Stärkung der diesbezüglichen Diversitykompetenz von Menschen in Beruf und Alltag
  • Förderung des Fachaustausches und der Qualifizierung von Projekten, die sich gegen Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit einsetzen

Der Berliner Senat unterstützt geflüchtete Menschen in der Wahrnehmung ihres Rechts auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung und setzt gleichzeitig auch deutliche Signale in Richtung Mehrheitsgesellschaft, dass die Diskriminierung geflüchteter Menschen nicht akzeptiert wird.

Paragrafen-Zeichen in Blau

Gleichbehandlung ist Ihr gutes Recht!

Der rechtliche Diskriminierungsschutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) umfasst auch die neu Angekommenen sowie die bereits länger hier lebenden geflüchteten Menschen und Asylsuchenden. Gleichbehandlung ist Ihr gutes Recht!