Das Landesverwaltungsamt ist eine der Senatsverwaltung für Finanzen nachgeordnete Behörde. Es erledigt Verwaltungsaufgaben, die ihm übertragen oder durch Gesetz oder Rechtsverordnung zugewiesen werden. Es kann mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen auch Dienstleistungen für andere Behörden erbringen.
Rechtsgrundlagen

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§ 8 a Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG):
weitere Vorschriften
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zum Thema Beihilfe
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zur Versorgung
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