Altersdiskriminierungsfreie Besoldung

Anträge auf altersdiskriminierungsfreie Besoldung

Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung

Information der Rechtsbehelfsstelle des Landesverwaltungsamts Berlin – PS Q 4 – vom 24.02.2014 für alle Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer

Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie die aktuellen Schlussanträge des zuständigen Generalanwalts hat am Jahresende 2013 ein Großteil der vom Landesverwaltungsamt Berlin betreuten Beamtinnen und Beamten erstmals oder erneut der Höhe seiner Besoldung widersprochen und einen altersdiskriminierungsfreien Gehaltsanspruch geltend gemacht.

Bis zum Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung sowie zur Klärung der grundsätzlichen Rechtsfragen durch ein rechtskräftiges Urteil der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird von einer Bescheidung dieser Widersprüche/Anträge abgesehen und das Verfahren ruhend gestellt. Entweder haben die Beamtinnen und Beamten sich bereits mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklärt oder es wird von ihrem diesbezüglichen Einverständnis ausgegangen, soweit keine gegenteilige Äußerung ihrerseits erfolgt.

Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Verjährung der Ansprüche auch während der Ruhendstellung des Verfahrens gehemmt, da die Zulässigkeit einer Klage von der Vorentscheidung der Behörde abhängt. Gleiches gilt für entsprechende Anträge, wenn sie als Widerspruch zu werten sind.

Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge und Widersprüche keine Antwort im Einzelfall erfolgt.

Eine Eingangsbestätigung ist, soweit ausdrücklich angefordert, erteilt worden.

Sobald maßgebliche Urteile ergangen und offene Rechtsfragen grundsätzlich geklärt sind, erhalten die betroffenen Beamtinnen und Beamten unaufgefordert Nachricht. Bis dahin wird um Geduld und Verzicht auf Nachfragen gebeten.