Landesfamilienkasse - Häufige Fragen

Freiwilligendienste

Welche Dienste erfüllen die Anspruchsvoraussetzungen?

  • Ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
  • Ein Freiwilligendienst der EU im Sinne des Programms „Erasmus+“
  • Ein anderer Dienst im Ausland
  • Ein entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 01.08.2007
  • Ein Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Abs. 1a SGB VII
  • Ein Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.12.2010 oder
  • Ein Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

Andere Freiwilligendienste erfüllen nicht die besonderen Anspruchsvoraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 d) EStG und begründen daher keinen Kindergeldanspruch.