Landesfamilienkasse - Häufige Fragen

Ende der Schulausbildung

Was muss ich nach Beendigung der Schulausbildung meines Kindes tun, um weiterhin Kindergeld zu erhalten ?

Die Familienkasse benötigt den Kindergeldantrag KG 1 vollständig ausgefüllt und unterschrieben sowie eine Kopie des Abschlusszeugnisses des Kindes. Weiterhin muss der Kindergeldberechtigte anhand von geeigneten Unterlagen die weiteren Anspruchsvoraussetzungen (z. B. weiterer Schulbesuch, Beginn einer Berufsausbildung, Ausbildungsplatzsuche, Beginn eines Studiums etc.) des Kindes nachweisen.