Die Familienkasse benötigt den Kindergeldantrag KG 1 vollständig ausgefüllt und unterschrieben sowie eine Kopie des Abschlusszeugnisses des Kindes. Weiterhin muss der Kindergeldberechtigte anhand von geeigneten Unterlagen die weiteren Anspruchsvoraussetzungen (z. B. weiterer Schulbesuch, Beginn einer Berufsausbildung, Ausbildungsplatzsuche, Beginn eines Studiums etc.) des Kindes nachweisen.
Landesfamilienkasse - Häufige Fragen
Ende der Schulausbildung
Was muss ich nach Beendigung der Schulausbildung meines Kindes tun, um weiterhin Kindergeld zu erhalten ?
Landesverwaltungsamt Berlin
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Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang über Rampen
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10702 Berlin