Die Landesfamilienkasse des Landesverwaltungsamtes ist nicht für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin zuständig, sondern wird nur für die unten aufgeführten beauftragenden Stellen tätig.
Sofern Sie zu diesem Personenkreis gehören, möchten wir Sie vorab auf Folgendes hinweisen:
Ihre aktenführende Stelle erhält bei Festsetzungs-, Änderungs- oder Aufhebungsbescheiden eine Durchschrift von der Landesfamilienkasse des LVwA. Bezüglich der Zahlung von kindbezogenen Bestandteilen erhalten Sie von dort weitere Nachricht.
Bitte denken Sie daran, uns bedeutsame Veränderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse rechtzeitig mitzuteilen, damit Überzahlungen vermieden werden.
Richten Sie deshalb alle Anfragen und Mitteilungen direkt an uns.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt weiterhin mit Ihren Bezügen.