Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit

Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.

Landesfamilienkasse im Landesverwaltungsamt Berlin

Sieben lachende Kinder vor weißem Hintergrund

Als Landesfamilienkasse im Landesverwaltungsamt sind wir noch bis zum 31.05.2023 für einen Teil der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin zuständig.

Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.

Sofern Sie nicht im öffentlichen Dienst des Landes Berlin beschäftigt sind, bzw. ab dem 01.06.2023 auch für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, hier der Link zu der für Sie zuständigen Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit.