Zahnärztliche Heil- und Kostenpläne

Die Beihilfestelle registriert seit einiger Zeit eine kontinuierliche Steigerung des Anteils extrem kostenintensiver Versorgungen mit Zahnersatz. Die dazugehörigen Heil- und Kostenpläne und späteren Rechnungen reichen vielfach bis in die Region hoher 5-stelliger Summen.

Zum Teil wird hierbei die beihilferechtlich äußerst problematische Region medizinisch nicht notwendiger „Luxusversorgungen“ berührt, für die eine Beihilfe nicht geleistet werden kann. Eine Beihilfe kann grundsätzlich nur für medizinisch notwendige und der Höhe nach angemessene Aufwendungen gezahlt werden (§ 6 Abs. 1 LBhVO). Diese ist im Rahmen der beihilferechtlichen Würdigung detailliert zu prüfen.

Sowohl die in diesem Zusammenhang eingereichten Heil- und Kostenpläne als auch die späteren Rechnungen sind extrem umfangreich und machen zum Großteil zahnmedizinisches Wissen unabdingbar. Umfangreiche Heil- und Kostenpläne können daher neben der internen Prüfung durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Beihilfestelle, deren Abrechnungskompetenzen im Bereich der zahnärztlichen Leistungen im Rahmen einer Schulungskooperation mit der Zahnärztekammer Berlin gestärkt werden, durch externe Gutachter zusätzlich geprüft werden.

Um unseren Kundinnen und Kunden das hierbei notwendige beihilferechtliche Prüfverfahren transparent zu erläutern und mögliche Unterstützungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Sie aufzuzeigen, wurde ein neues Informationsblatt für den Bereich der zahnärztlichen Leistungen zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus bitten wir Sie, zahnärztliche Heil- und Kostenpläne mit dem ebenfalls neu hierfür zur Verfügung gestellten Vordruck zur Prüfung der Beihilfefähigkeit bei uns einzureichen. Sie unterstützen damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Anliegens.

Beide Dokumente finden Sie auch in unserem Bereich Sonstige Informationen und Anträge in der Rubrik Merk- und Informationsblätter.