Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit

Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.

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Kontakt zur Beihilfestelle - VB B

Briefzustellung

Anträge und sonstige Schriftstücke können Sie uns per Briefpost übersenden. Die Anschrift lautet

Landesverwaltungsamt Berlin
– VB B –
10702 Berlin

  • Bitte denken Sie daran, die Sendung ausreichend zu frankieren.

Dienstpostaustausch

Anträge und sonstige Schriftstücke können Sie uns über den Dienstpostaustausch im Land Berlin übersenden. Die Anschrift lautet

LVwA – VB B –

Briefeinwurf

Sie können Ihre Anträge und sonstigen Schriftstücke in Beihilfeangelegenheiten zu jeder Tages- und Nachtzeit in den Hausbriefkasten für das Landesverwaltungsamt Berlin einwerfen. Dieser befindet sich außen am Dienstgebäude (Fehrbelliner Platz 1 in Berlin-Wilmersdorf), rechts neben dem Eingang.