Häufige Fragen zur Berliner Beihilfe-App

Logo der Berliner Beihilfe-App (stilisiertes Brandenburger Tor und Schriftzug 'Beihilfe') mit rotem Frage- und grünem Ausrufezeichen
Auf dieser Seite finden Sie die Sammlung der häufig gestellter Fragen zur Berliner Beihilfe-App und unsere Antworten in den thematischen Listen

Ist Ihre Frage hier noch nicht aufgeführt? Stellen Sie die Frage schriftlich über das vorbereitete Kontaktformular. Den Link zum Formular finden Sie am Ende der Seite.

Allgemeines und Nutzungsumfang

  • Welche Vorteile habe ich als Nutzer der Beihilfe-App?

    Durch die Nutzung der Berliner Beihilfe-App entfallen die Postlaufzeiten sowie die Arbeitsschritte im Zusammenhang mit der Behandlung der Eingangspost und der anschließenden Digitalisierung. Somit kann bei App-Einreichung regelmäßig mit einer verkürzten Bearbeitungszeit gegenüber einem Papierantrag gerechnet werden.

    Weiterhin können Sie Kuvert und Porto sparen. Sie ersparen sich den Weg zum Briefkasten bzw. zum Landesverwaltungsamt. Soweit Sie auch eine Leistungs-App Ihrer Krankenkasse nutzen, können Sie Ihre Originalbelege behalten und benötigen auch keine Kopien mehr für die Beihilfestelle. Sie können sicher sein, dass Ihre Belege die Beihilfestelle erreicht haben, wenn Sie die entsprechende Rückmeldung in der App erhalten.

  • Kann ich die Beihilfe-App im Ausland nutzen?

    Ja, Sie können die App auch im Ausland nutzen, beachten Sie aber die Antwort zur Frage Kann ich die Beihilfe-App im Ausland herunterladen?

    Für Belege in nicht deutscher Sprach beachten Sie bitte, dass Belegen über Aufwendungen von mehr als (ggf. umgerechnet) 1.000 Euro eine fotografierte Übersetzung beizufügen ist. Bis 1.000 Euro ist eine fotografierte Selbsterklärung über Art und Umfang der Behandlung ausreichend.

    Fotografieren Sie die Übersetzung/Selbsterklärung immer als Folgeseite zum fremdsprachlichen Dokument (Funktion: Seite hinzufügen) und nicht als eigenständigen Beleg (Funktion: Beleg hinzufügen).

  • Muss ich mit der Beihilfe-App auch einen fotografierten Beihilfeantrag einreichen?

    Nein, das Antragsformular entfällt bei der App-Einreichung.

  • Muss ich Mindestsummen meiner Aufwendungen für die Einreichung beachten?

    Nein, Sie müssen die Belege nicht sammeln, um eine bestimmte Mindestsumme zu erreichen.

  • Wenn ich die Beihilfe-App nutze, kann ich dann weiterhin Beihilfeanträge per Post einreichen?

    Ja, die Berliner Beihilfe-App ist nur eine weitere Möglichkeit in einfach gelagerten Fällen die Belege an die Beihilfestelle zu übermitteln. Soweit ergänzende Informationen zu einer Rechnung erforderlich sind (z. B. im Zusammenhang mit einem Unfall) ist sogar die Nutzung der App ausgeschlossen.

  • Muss ich die per App eingereichten Belege aufbewahren?

    Ja, mindestens bis zum Eintritt der endgültigen Rechtskraft des zugehörigen Beihilfebescheids.

  • Kann ich die Belege in beliebiger Reihenfolge fotografieren?

    Sie müssen die Belege nicht nach Person, Aufwendungsart, Rechnungsdatum oder Behandlungsbeginn sortieren. Jedoch ist jeder Beleg in der Reihenfolge – erstes Rechnungsblatt mit Vorderseite und ggf. Rückseite (nur, soweit rechnungsrelevant), zweites Blatt mit Vorderseite und ggf. Rückseite usw. – zu fotografieren.

    Soweit Anlagen (z. B. Verordnung) zur Rechnung gehören, fotografieren sie diese bitte als Folgeseiten zu diesem Beleg.

  • Kann ich mehrere Belege mit nur einem Foto einreichen?

    Nein, jede Seite der Belege muss einzeln und in der Reihenfolge – erstes Rechnungsblatt mit Vorderseite und ggf. Rückseite (nur, soweit rechnungsrelevant), zweites Blatt Vorderseite und ggf. Rückseite usw. – fotografiert werden. Soweit Anlagen (z. B. Verordnung) zur Rechnung gehören, sind diese als weitere Seiten des Rechnungsbelegs zu fotografieren.

  • Wie kann ich die Kontoverbindung für die Beihilfe mitteilen bzw. ändern?

    Angaben zur Kontoverbindung sind nicht über die Beihilfe-App möglich.

    Die Zahlung erfolgt grundsätzlich auf Ihr Gehaltskonto, das der Beihilfestelle von Ihrer Personalstelle mitgeteilt wird. Soweit Sie in der Vergangenheit jedoch ein anderes Konto dauerhaft für die Beihilfezahlung bestimmt haben, wird immer dieses berücksichtigt. Eine Änderung dieser speziellen Kontoverbindung für Beihilfezahlungen können Sie formlos schriftlich oder bei Antragstellung auf dem Beihilfeformluar mitteilen.

  • Ich habe das Fotografieren einer Seite vergessen und schon alles eingereicht, was muss ich machen?

    Reichen Sie die vergessenen Seiten nicht separat ein. Prüfen Sie im Bescheid, ob die Rechnung abgelehnt wurde und reichen Sie dann die Rechnung ggf. später nochmals komplett ein.

  • Meine Aufwendungen haben sich nach dem Einreichen nachträglich verringert, was muss ich machen?

    Verwenden Sie hierfür nicht die App. Informieren Sie die Beihilfestelle formlos per E-Mail oder per Post und nehmen Sie dabei konkreten Bezug auf den Ihnen vorliegenden Beihilfebescheid.

  • Wie erhalte ich den Bescheid bei einer App-Einreichung?

    Sie erhalten den Bescheid weiterhin ausschließlich in Papierform an die bisher schon verwendete Adresse. Eine Zustellung über die App ist nicht vorgesehen.

    Eine digitale Bereitstellung des Bescheids zum Abruf wird erst möglich sein, wenn auch das im Probe-Echtbetrieb befindliche Beihilfe-Portal “Beihilfeantrag online” über das Internet erreichbar ist. Ein Termin für dessen allgemeine Inbetriebnahme kann leider noch nicht genannt werden.

Installieren und einrichten

  • Kann ich die Beihilfe-App im Ausland herunterladen?

    Die Berliner Beihilfe-App ist weltweit verfügbar.

  • Was muss ich beim Registrierungsprozess beachten?

    Tragen Sie Ihren Vor- und Familiennamen bitte so ein, wie er in Ihrem letzten Beihilfebescheid steht. Beachten Sie, dass evtl. weitere Vornamen einzutragen sind oder akademische Grade und Namenszusätze beim Vornamen erwartet werden (siehe auch HIlfethema Registrierung und Identifizierung). Sofern dort Umlaute, Eszett oder diakritische Zeichen verwendet wurden, sind diese auch bei der Registrierung zu verwenden.

    Das einzutragende Personalkennzeichen hat genau acht Stellen. Sie finden es auf Ihrem letzten Beihilfebescheid auf der ersten Seite oben rechts und auf den Folgeseiten oben links.

  • Kann ich die App auch für weitere Beihilfeberechtigte nutzen?

    Die Beihilfe-App kann immer nur für eine beihilfeberechtigte Person verwendet werden. Sofern jedoch das verwendete Gerät eine sogenannte Mehrfachbenutzung unterstützt, kann die App für jede eingerichtete Person installiert und mit den personenbezogenen Daten registriert werden.

    Das Betriebssystem Android unterstützt diese Funktion ab der Version 5.0, das Betriebssytem iOS leider nicht. Weiterhin sollen einige Gerätehersteller diese Funktion dauerhaft deaktviert haben (so wohl auch SAMSUNG). Hinweise zu dieser Funktion finden Sie im Internet mit den Suchbegriffen “android benutzer wechseln”. Sie können alle hinzugefügten Nutzer mit dem gleichen, bereits vorhandenen Google-Account verknüpfen.

    Unterstützt Ihr Gerät nicht die Mehrfachbenutzung oder ist die Anzahl der möglichen Nutzer ausgeschöpft, müssen weitere Beihilfeberechtigte gegebenenfalls jeweils ein anderes Gerät verwenden.

    Es steht Ihnen frei, die App in den Auslieferungszustand zurückzuversetzen und (soweit Sie dazu berechtigt sind) eine Registrierung für eine andere Person durchführen. Die bisher durchgeführten Einreichungen und personenbezogenen Daten werden jedoch bei jeder Rücksetzung unwiederbringlich auf dem Mobilgerät gelöscht.

    Belege von Aufwendungen Ihrer nicht selbst beihilfeberechtigten Familienangehörigen können Sie selbstverständlich weiterhin zusammen mit Ihren eigenen Belegen einreichen.

  • Kann ich als bevollmächtigte Person die App nutzen?
    Ja, beachten Sie aber bitte,
    • die Vollmacht muss der Beihilfestelle zuvor im Original vorliegen
    • die Antwort zur Frage Kann ich die App auch für weitere Beihilfeberechtigte nutzen?
  • Kann ich die App zusätzlich auf einem anderen Gerät nutzen?

    Ja, beachten Sie aber bitte, dass Ihre Belege und Einreichungen lokal gespeichert sind und nicht zwischen Ihren Geräten synchronisiert werden.

  • Ich habe meinen Namen geändert, was muss ich machen?

    Da Ihre Belege mit dem in der App gespeicherten Registrierungsdaten an die Beihilfestelle übergeben werden, kann keine automatisierte Zuordnung mehr zu Ihrer Beihilfeakte erfolgen. Dies kann dazu führen, dass sich die Bearbeitung deutlich verzögern.

    Sie können dies vermeiden, wenn Sie in diesem Fall die App über das Menü „Mein Profil” – „Erweiterten Einstellungen“ auf den Auslieferungszustand „Zurücksetzen“ (Inhalte & Einstellungen löschen) und anschließend einen erneuten Registrierungsprozess mit dem aktuellen Vor- und Familiennamen durchlaufen.

  • Mein Personalkennzeichen hat sich geändert, was muss ich machen?

    Da Ihre Belege mit dem in der App gespeicherten Registrierungsdaten an die Beihilfestelle übergeben werden, kann keine automatisierte Zuordnung mehr zu Ihrer Beihilfeakte erfolgen. Dies kann dazu führen, dass sich die Bearbeitung deutlich verzögern..

    Sie können dies vermeiden, wenn Sie in diesem Fall die App über das Menü „Mein Profil” – „Erweiterten Einstellungen“ auf den Auslieferungszustand „Zurücksetzen“ (Inhalte & Einstellungen löschen) und anschließend einen erneuten Registrierungsprozess mit dem aktuellen Personalkennzeichen durchlaufen.

Bedienung und Meldungen

  • Ich habe mein Passwort vergessen, wer kann mir helfen?

    Wenn Ihnen das Passwort für die Nutzung der App nicht mehr einfällt, kann Ihnen leider niemand helfen. Um weiterhin Belege per App an die Beihilfestelle einreichen zu können, müssen Sie die App auf den Auslieferungszustand zurücksetzen und dann erneut den Registrierungsprozess mit der Passwortvergabe durchlaufen.

    Auf der Login-Maske finden Sie einen Link mit der Bezeichnung “PASSWORT VERGESSEN?”. Folgen Sie diesem Link und wählen Sie anschließend “ZURÜCKSETZEN”.

  • Die Aufnahmen sind völlig unscharf, was kann ich machen?
    Eventuell wird Ihnen folgende Meldung angezeigt: “Die Kamera kann nicht fokussieren. Bitte tippen Sie auf den Bildschirm, um manuell zu fokussieren.”
    • Folgen Sie der Aufforderung und tippen Sie auf dem Bildschirm, an die Stelle, wo das Dokument zu sehen ist.
    • Prüfen Sie, ob das Objektiv verschmutzt ist und gereinigt werden muss.
    • Aktivieren Sie die Blitzlichtoption vor der Aufnahme.
    • Leuchten Sie das Dokument stärker an.
    • Deaktivieren Sie den Wackelschutz. Rufen Sie hierfür das Menü (drei waagerechte Streifen) auf. Wählen Sie dort „Mein Profil“ und „Erweiterte Einstellungen“. Ändern Sie die Einstellung für „Wackelschutz aktivieren“.
  • Wie kann ich mich nach dem Einreichen sicher abmelden (logout)?

    Die Berliner Beihilfe-App hat keine Logout-Funktion.Sie lässt sich zwar nur mit einem Passwort oder biometrischen Daten öffnen, dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie damit auf einem entfernten System (z. B. Online-Banking im Web-Browser) angemeldet sind. Somit gibt es auch nichts von dem Sie sich „abmelden“ müssten. Allein das Wechseln in eine andere App oder das Aktivieren des Sperrbildschirms sorgt dafür, dass sich die App nur mit erneuter Authentisierung wieder öffnen lässt. Sie können jederzeit die App in den Hintergrund verschieben oder ganz beenden, Ihre Daten sind immer geschützt und Ihre Zwischenstände gespeichert.

    Wie viele andere Apps hat auch die Berliner Beihilfe-App keinen besonderen Schalter zum Beenden. Wenn sich die App im Hintergrund befindet, kann sie über die Anzeige der gestarteten Apps (Quadrat oder zwei überlagernde Quadrate im unteren Bereich des Bildschirms) wieder in der Vordergrund geholt oder durch Tippen auf das „X“ bzw. einer Wischgeste oder „Alle schließen“ beendet werden.

  • Warum benachrichtigt mich die App nicht, wenn die Beihilfebearbeitung abgeschlossen ist?

    Es besteht keine interaktive Verbindung zwischen dem Beihilfeabrechnungssystem und der App. Nach Ihrer Einreichung werden die Belege durch einen Dienstleister gesichtet, die abrechnungsrelevanten Informationen extrahiert und die Ergebnisse elektronisch an die Beihilfestelle übergeben. Mit dieser Datenübergabe an die Beihilfestelle erhalten Sie die letzte Statusänderung innerhalb der App.

Nicht aufgeführte Frage

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