Nutzungsbedingungen für die Berliner Beihilfe-App

Präambel

(1) Diese Bedingungen (nachfolgend als „Nutzungsbedingungen“ bezeichnet) regeln die Nutzung der vom Land Berlin unter der Bezeichnung „Berliner Beihilfe-App“ angebotenen Software für mobile Geräte der Kommunikations- und Informationstechnik (nachfolgend als „App“ bezeichnet) sowie der damit verbundenen Dienste.

(2) Die App wurde für das Fotografieren von Rechnungen sowie sonstiger Nachweise des Gesundheitswesens und dem formularlosen Beantragen einer Beihilfe gemäß § 76 Landesbeamtengesetz entwickelt. In diesem Zusammenhang werden Ihre personenbezogenen Daten und ggf. die Ihrer Angehörigen über das Internet übertragen und anschließend automatisiert verarbeitet.

(3) Die App steht für die Smartphones und Tablets der Plattformen iOS 1 und Android 2 zur Verfügung. Sie ist über Apple iTunes Store 3 und Google Play 4 zu beziehen. Die Nutzung der Stores unterliegt der Vereinbarung zwischen Ihnen und den Stores.

(4) Diese Nutzungsbedingungen gelten als Endnutzungs-Lizenzvereinbarung ausschließlich für das Verhältnis zwischen dem Anbieter (§ 1) und den Nutzenden in Bezug auf die App und deren jeweiligen Updates.

(5) Sie müssen diesen Nutzungsbedingungen zustimmen, um die App und die angeschlossenen Dienste nutzen zu können.

Mit Ihrer Zustimmung willigen Sie ausdrücklich der Verarbeitung der übertragenen Daten – einschließlich eventuell enthaltener Gesundheitsdaten – ein.
Beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung zur Berliner Beihilfe-App.

§ 1 Anbieter

(1) Anbieter der Beihilfe-App und zugleich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das

Landesverwaltungsamt Berlin
Beihilfestelle
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin

(nachfolgend als „Beihilfestelle“ bezeichnet).

(2) Für die Klärung technischer und fachlicher Fragen zur App stehen Ihnen Hilfeseiten und dort ergänzend ein Kontaktformular zur Verfügung.

(3) Für allgemeine und konkrete Fragen zur Beihilfe im Land Berlin erreichen Sie die Beihilfestelle über die allgemeinen Kontaktdaten.

§ 2 Anwendungsbereich

(1) Die Nutzung der App ist ausschließlich im Rahmen dieser Bedingungen zulässig.

(2) Die Beihilfestelle kann die Nutzungsbedingungen modifizieren oder ersetzen. Durch Aufnahme der Nutzung akzeptieren Sie die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung. Die Nutzungsbedingungen werden bei jeder Änderung mit einem neuen Datum versehen. Sie können die jeweils aktuelle Fassung in den App-Einstellungen unter „Rechtliches“ aus dem Internet abrufen.

(3) Die App ist ausschließlich für die Beschäftigen und die Versorgungsberechtigten des Landes Berlin und seiner Einrichtungen bestimmt, damit diese in einfach gelagerten Fällen mit geringem Aufwand beamtenrechtliche Beihilfeanträge stellen können. Zu den einfach gelagerten Fällen zählen alle Aufwendungen, zu denen im Antragsformular keine ergänzenden Angaben gemacht werden müssen und somit auf das Formular verzichtet werden kann. Dazu gehört auch, dass die Person hier mindestens schon einmal ein Beihilfeantrag in Papierform gestellt hat und dieser beschieden wurde.

Deshalb sind folgende Fallkonstellationen von der App-Einreichung ausgeschlossen:

  • Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass die Beihilfestelle im Bedarfsfall die zur Festsetzung der Beihilfe notwendige Auskünfte über eingereichte Belege bei den Leistungserbingenden bzw. Rechnungsausstellenden einholen darf.
  • Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass die Beihilfestelle im Bedarfsfall die zur Festsetzung der Beihilfe notwendige Auskünfte über eingereichte Belege bei den zuständigen Pflege-/Krankenversicherungen bzw. anderen Kostentragenden einholen darf.
  • Wenn die Behandlung durch nahe Angehörige durchgeführt wurde.
  • Wenn die Beihilfe nicht auf das übliche Konto (Gehaltskonto oder für Beihilfezahlungen vorbestimmtes Konto) gezahlt werden soll.
  • Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse gegenüber der letzten Änderungsmitteilung zu den Stammdaten geändert haben und Sie uns dies noch nicht mitgeteilt haben.
  • Wenn die Aufwendungen aufgrund eines Unfalls entstanden sind.
  • Wenn es sich um pflegebedingte Aufwendungen handelt (diese müssen weiterhin mit einem Antrag auf Beihilfe für Pflegeleistungen in Papierform eingereicht werden).
  • Wenn es sich um Aufwendungen eines in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Angehörigen handelt.
  • Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass der Beihilfebescheid über das Beihilfe-Portal zugestellt wird, obwohl Sie dort teilnehmend eingetragen sind.
  • Wenn Sie andere Dokumente als Rechnungen und zugehörige Verordnungen übermitteln wollen, wie zum Beispiel
    • Fragebögen und Formulare
    • Versicherungsscheine
    • Änderung der Bankverbindung
    • Therapieanfragen
    • Heil- und Kostenpläne
    • allgemeine Anfragen und Mitteilungen

§ 3 Leistungsumfang

(1) Die App nutzt die Fotofunktion Ihres Mobilgerätes um Belege wie z. B. Arztrechnungen, Rezepte und Verordnungen zu erfassen und elektronisch an die Beihilfestelle zu übermitteln.

(2) Die App ermöglicht das Fotografieren der Belege sowie das Zuschneiden und Begradigen dieser Fotos vor dem Einreichen. Mit „eA“ und „eP“ gekennzeichnete Codes auf Rechnungen können gescannt und die zugehörigen Rechnungsdaten direkt aus dem „IBM Service Hub (ISH)“ abgerufen werden.

(3) Die App quittiert die erfolgreiche oder ggf. erfolglose Übermittlung Ihrer digitalisierten Belege.

(4) Die App speichert Ihre digitalen Abbilder der fotografierten Belege in verschlüsselter Form sowie die erfolgreiche Übermittlung an die Beihilfestelle.

(5) Der Zugang zur App und damit zu den darin gespeicherten Daten ist mit einem, von Ihnen individuell vergebenem, Passwort geschützt.

§ 4 Nutzungsrecht

(1) Die App wird Ihnen kostenlos im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der App ist freiwillig. Die Kosten für die Nutzung des Mobilgerätes sowie der erforderlichen Internetverbindung werden von der Beihilfestelle nicht übernommen. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung der App und die Verfügbarkeit der damit verbundenen Dienste. Eine Gewähr für ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht übernommen.

(2) Die App und die angeschlossenen Dienste können jederzeit und ohne gesonderte Ankündigung von der Beihilfestelle verändert, ergänzt oder eingestellt werden. Dies kann auch mit der Maßgabe erfolgen, dass frühere Versionen der App nicht mehr funktionieren oder eine aktuelle Version der App andere und ggf. höhere Anforderungen an Ihr Mobilgerät stellt.

(3) Die Nutzung der App ist nur zu privaten, nicht-gewerblichen Zwecken zulässig. Das eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Ihnen ist untersagt, die App an Dritte weiterzugeben, sie zu verändern oder ihren Quellcode zu ermitteln. In der App enthaltene Grafiken sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Beihilfestelle verwendet oder weitergegeben werden.

(4) Die Nutzung der App ist erst möglich, nachdem Sie sich mit der übereinstimmenden Kombination aus Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum sowie Personalkennzeichen als beihilfeberechtigte Person für das Land Berlin identifiziert, den Nutzungsbedingungen zugestimmt und den Registrierungsprozess in der App abgeschlossen haben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt das Nutzungsverhältnis. Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet, wenn Sie die Nutzung der App durch deren Deinstallation einstellen bzw. die App auf den Auslieferungszustand zurücksetzen. Bei Einstellung des Betriebs der App endet das Nutzungsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung oder ähnlicher Erklärungen bedarf.

(5) Die Zuordnung der von Ihnen eingereichten Belege zu Ihrer Beihilfeakte erfolgt auf der Grundlage der als Profil in der App gespeicherten Anmelde-/Registrierungsdaten. Ändert sich im Nutzungsverlauf der App Ihr Name oder Ihr Personalkennzeichen, ist keine automatische Vorgangszuordnung mehr möglich und die Beihilfebearbeitungszeit verlängert sich. Sie können dies vermeiden, wenn Sie in diesem Fall die App über die „Erweiterten Einstellungen“ auf den Auslieferungszustand „Zurücksetzen“ und anschließend einen erneuten Registrierungsprozess durchlaufen.

(6) Die Beihilfestelle behält sich vor, in begründeten Fällen einzelne Personen bzw. Personengruppen (z. B. Mitarbeitende, deren Anträge mittels Botendienst eingereicht werden, Mitarbeitende von Einrichtungen, deren Beihilfeanträge immer über die Personalstelle zu leiten sind sowie minderjährige Beihilfeberechtigte) von der Nutzung der App auszuschließen.

§ 5 Rahmenbedingungen

(1) Die Beihilfestelle hat die IBM Deutschland GmbH mit der Entwicklung der App beauftragt und sie im Rahmen der Dienstleistungen „IBM Service Hub (ISH)“ und „ISH FotoApp“ mit der Auftragsverarbeitung betraut (§ 85 Landesbeamtengesetz, Art. 28 DSGVO). Sämtliche für die Datenverarbeitung eingesetzten Serversysteme und Arbeitsplatzcomputer befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland. Die Übertragung der Daten zwischen Ihrem Mobilgerät, den beteiligten Servern und den Arbeitsplatzcomputern erfolgt verschlüsselt (vgl. auch § 6 Datenschutz). Die eigentliche Verarbeitung Ihrer Antragsdaten erfolgt unverändert im Berliner Beihilfeabrechnungssystem BABSY.

(2) Technische Voraussetzung für die Nutzung der App ist, dass Ihr Mobilgerät und das darauf installierte Betriebssystem mit der App kompatibel sind und eine Fotofunktion mit einer Auflösung von mindestens 4,7 Megapixel zur Verfügung steht. Aktuell werden die Betriebssysteme Android in den Versionen 9 und 10 sowie iOS in den Versionen 12 und 13 unterstützt. Ferner ist eine Internetverbindung erforderlich.

(3) Damit die von Ihnen abfotografierten Belege für eine Beihilfegewährung berücksichtigt werden können, ist es erforderlich, dass die Abbilder vollständig und gut lesbar sind. Bei mehrseitigen Belegen erstellen Sie daher bitte von jeder Seite ein eigenes Foto. Bitte achten Sie darauf, dass die Fotos die beschrifteten Flächen der Belege vollständig wiedergeben und die Schrift in ausreichender Größe und Schärfe lesbar ist. Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt sein, gibt Ihnen ggf. die App sofort eine entsprechende Rückmeldung. Sollte die Unvollständigkeit oder fehlende Lesbarkeit erst später festgestellt werden, kann die Beihilfestelle den Beleg zurückweisen und Sie um erneute Einreichung per Post bitten.

(4) Mit der Auswahl der App-Funktion „Alles Einreichen“ geben Sie folgende Erklärungen für die an die Beihilfestelle zu übermittelnden Belege ab:

  1. Gegenüber meiner letzten Änderungsmitteilung zu den Stammdaten haben sich meine persönlichen Verhältnisse nicht verändert.
  2. Keine der Aufwendungen ist aufgrund eines Unfalls entstanden.
  3. Keine der Behandlungen ist von einem nahen Angehörigen durchgeführt worden.
  4. Ich bin berechtigt, über die zur Beihifegewährung notwendigen personenbezogenen Daten meiner Familienangehörigen zu verfügen.
  5. Ich bin damit einverstanden, dass die Beihilfestelle im Bedarfsfall bei der zuständigen Pflege-/Krankenversicherung oder anderen Kostentragenden Auskünfte über Belege einholt.
  6. Ich bin damit einverstanden, dass die Beihilfestelle im Bedarfsfall bei den Leistungserbringenden oder den Rechnungsausstellenden Auskünfte über Belege einholt.
  7. Ich bin damit einverstanden, dass die Beihilfestelle die Rechnungsdaten von Rechnungen mit aufgedruckten „eA“/„eP“-Codes vom „IBM Service Hub (ISH)“ abruft.
  8. Ich willige in die Verarbeitung meiner notwendigen personenbezogenen Daten und die meiner Familienangehörigen zum Zwecke der Beihilfeberechnung ein.
  9. Ich bin damit einverstanden, dass die Bescheidzustellung ausschließlich elektronisch über das Beihilfe-Portal erfolgt, soweit ich mich dort zuvor registriert habe.
  10. Ich versichere, nach bestem Wissen die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bekannt, dass die Angaben Grundlage für die Beihilfebewilligung sind und dass ich nachträgliche Preisermäßigungen oder Nachlässe auf die Kosten sofort der Beihilfestelle anzuzeigen habe. Mir ist auch bekannt, dass ich verpflichtet bin, die Beihilfe für meine/n Ehegatten/in / Lebenspartner/in zurückzuzahlen, falls die Angaben über die Höhe der Einkünfte unzutreffend sind oder durch die nachträgliche Erhöhung der Einkünfte (nach Festsetzung des Finanzamtes) unzutreffend werden. Mir ist weiter bekannt, dass ich im Falle bewusst unrichtiger oder unvollständiger Angaben sowie Verfälschung von Belegen strafrechtlich und disziplinarrechtlich verfolgt werde. Tarifbeschäftigte haben mit einer Kündigung zu rechnen.

§ 6 Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten ist der Beihilfestelle ein wichtiges Anliegen. Deshalb betreibt sie die App und die nachgeschalteten Dienste in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zu Datensicherheit. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zur Berliner Beihilfe-App

§ 7 Haftungsausschluss

Die Beihilfestelle haftet nicht für Schäden, die durch Nutzung der App und der angeschlossenen Dienste verursacht werden, soweit sie nicht nachweislich durch Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verschuldet sind.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Wenn Sie die App nutzen, gelten ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen die Bedingungen der Drittplattform, über die Sie die App bezogen haben (zum Beispiel Apple iTunes Store, Google Play). Im Falle von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen den Bedingungen der Plattform vor.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.

(4) Sollten Teile dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Hinweise und archivierte Versionen

  • Open-Source-Lizenzen
    Die von IBM gelieferte Software verwendet Open Source Bibliotheken. Die geltenden Lizenzbedingungen können in den App-Einstellungen unter „Mein Profil“ – „Erweiterte Einstellungen“ – „Lizenzen anzeigen“ nachgelesen werden.

Geschützte Markennamen

1 iOS ist eine Marke von Apple Inc.
2 Android ist eine Marke von Google LLC.
3 Apple iTunes Store ist eine Marke von Apple Inc.
4 Google Play ist eine Marke von Google LLC.