(1) Die App wird Ihnen kostenlos im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der App ist freiwillig. Die Kosten für die Nutzung des Mobilgerätes sowie der erforderlichen Internetverbindung werden von der Beihilfestelle nicht übernommen. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung der App und die Verfügbarkeit der damit verbundenen Dienste. Eine Gewähr für ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht übernommen.
(2) Die App und die angeschlossenen Dienste können jederzeit und ohne gesonderte Ankündigung von der Beihilfestelle verändert, ergänzt oder eingestellt werden. Dies kann auch mit der Maßgabe erfolgen, dass frühere Versionen der App nicht mehr funktionieren oder eine aktuelle Version der App andere und ggf. höhere Anforderungen an Ihr Mobilgerät stellt.
(3) Die Nutzung der App ist nur zu privaten, nicht-gewerblichen Zwecken zulässig. Das eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Ihnen ist untersagt, die App an Dritte weiterzugeben, sie zu verändern oder ihren Quellcode zu ermitteln. In der App enthaltene Grafiken sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Beihilfestelle verwendet oder weitergegeben werden.
(4) Die Nutzung der App ist erst möglich, nachdem Sie sich mit der übereinstimmenden Kombination aus Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum sowie Personalkennzeichen als beihilfeberechtigte Person für das Land Berlin identifiziert, den Nutzungsbedingungen zugestimmt und den Registrierungsprozess in der App abgeschlossen haben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt das Nutzungsverhältnis. Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet, wenn Sie die Nutzung der App durch deren Deinstallation einstellen bzw. die App auf den Auslieferungszustand zurücksetzen. Bei Einstellung des Betriebs der App endet das Nutzungsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung oder ähnlicher Erklärungen bedarf.
(5) Die Zuordnung der von Ihnen eingereichten Belege zu Ihrer Beihilfeakte erfolgt auf der Grundlage der als Profil in der App gespeicherten Anmelde-/Registrierungsdaten. Ändert sich im Nutzungsverlauf der App Ihr Name oder Ihr Personalkennzeichen, ist keine automatische Vorgangszuordnung mehr möglich und die Beihilfebearbeitungszeit verlängert sich. Sie können dies vermeiden, wenn Sie in diesem Fall die App über die „Erweiterten Einstellungen“ auf den Auslieferungszustand „Zurücksetzen“ und anschließend einen erneuten Registrierungsprozess durchlaufen.
(6) Die Beihilfestelle behält sich vor, in begründeten Fällen einzelne Personen bzw. Personengruppen (z. B. Mitarbeitende, deren Anträge mittels Botendienst eingereicht werden, Mitarbeitende von Einrichtungen, deren Beihilfeanträge immer über die Personalstelle zu leiten sind sowie minderjährige Beihilfeberechtigte) von der Nutzung der App auszuschließen.