Senat schafft Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht ab

Die Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht ist rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft worden. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen zum Gesetz über die Haushaltsumsetzung wurde im Einvernehmen mit dem Senat beschlossen.
Näheres können Sie der heute veröffentlichten Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen sowie dem Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin vom heutigen Tag entnehmen.

Die Beihilfestelle begrüßt diese Entscheidung sehr und richtet damit zeitgleich eine Bitte an ihre Kundinnen und Kunden:

Durch die bisherige Erhebung der KDP mit dem ersten Beihilfeantrag im Kalenderjahr kam es zum ohnehin stark erhöhten Antragsaufkommen zum Jahreswechsel zu einem weiteren – überproportionalen – Anstieg der Antragseingänge zum Anfang Januar.

Beihilfeberechtigte konnten mit der Vermeidung einer Antragsstellung im vorangegangenen Kalenderjahr den Abzug der KDP für das Vorjahr umgehen.

Durch dieses Vorgehen wuchs in der Regel die jeweilige Anzahl der Rechnungen in diesen Anträgen um ein Vielfaches, da Rechnungsbelege von fast einem kompletten Jahr gesammelt eingereicht wurden. Dies stellte die Beihilfestelle zum ohnehin antragsstärksten Zeitraum im Jahr vor zusätzliche große Herausforderungen, da teilweise Anträge mit bis zu mehr als 100 Rechnungsbelegen eingereicht wurden.

Mit der Abschaffung der KDP ist daher auch die Hoffnung verbunden, dass die Berliner Beihilfeberechtigten Ihre Beihilfestelle zukünftig durch eine jeweils zeitnahe Antragstellung mit einer überschaubaren Beleganzahl vom max. 15 Rechnungen pro Antrag unterstützen und so zu einer reibungslosen und insb. zeitgerechten Bearbeitung von rd. 500.000 Beihilfeanträgen im Jahr aktiv beitragen.

Diese Empfehlung möchten wir Ihnen darüber hinaus auch ganz grundsätzlich geben. Stellen Sie lieber regelmäßig kleinere Anträge mit einer überschaubaren Beleganzahl. Sie verringern dadurch Ihre finanziellen Auslagen und unterstützen dabei noch zusätzlich die Antragsabarbeitung in der Beihilfestelle.

Vielen Dank!

Zur Vermeidung von Rückfragen möchten wir noch darauf hinweisen, dass die Beihilfestelle die avisierte Abschaffung der Kostendämpfungspauschale in der diesjährigen Antragsbearbeitung bereits berücksichtigt und den Einbehalt der Kostendämpfungspauschale zunächst ausgesetzt hatte.

Es ist dadurch in 2018 von keinem Beihilfeberechtigten eine Kostendämpfungspauschale einbehalten worden.

Ihre Zentrale Beihilfestelle