Information zur Beihilfefähigkeit von Gewebezuckermessgeräten - FreeStyle Libre Flash

Mit Rundschreiben vom 21.04.2017 hat das Bundesministerium des Innern (AZ: D 6 – 30111/1#7) entschieden, dass auch die Geräte zur kontinuierlichen Gewebezuckermessung (Continuous Glucose Monitoring – CGM und Flash Glucose Monitoring – FGM) bei Personen mit einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus, die einer intensiven Insulintherapie bedürfen, dem Grunde nach als beihilfefähig anzuerkennen sind.

Die Beihilfestelle Berlin folgt dieser Rechtsauffassung und hat sich entschieden die Aufwendungen für die Geräte zur kontinuierlichen Gewebezuckermessung, z.B. FreeStyle Libre Flash, als beihilfefähig anzuerkennen.“