Informationen für die erstmalige Antragstellung in der Beihilfe sowie bei Änderungen der persönlichen Verhältnisse

Allen Beihilfeberechtigten, die mit dem Start ihrer Tätigkeit im Land Berlin, ihren ersten Beihilfeantrag einreichen, möchten wir den Hinweis geben, dass mit dem ersten Beihilfeantrag immer das ausgefüllte und unterschriebene Stammdatenblatt beizufügen ist. Außerdem muss als Nachweis Ihrer Krankenversicherung der Krankenversicherungsschein in Kopie mit eingereicht werden.

Sofern sich später während Ihrer Beihilfeberechtigung in Ihren persönlichen Verhältnissen etwas verändert, muss das Stammdatenblatt erneut ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden, ggf. ist auch ein aktueller Versicherungsschein in Kopie beizufügen (z.B. bei Eintritt in den Ruhestand oder Wegfall eines Kindes aus dem Familienzuschlag) .

Sie unterstützen damit eine reibungslose Antragsbearbeitung.

Vielen Dank!

Ihre Beihilfestelle