Bau- und Kunstdenkmalpflege

Die Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege berät Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer bei geplanten Bau- und Restaurierungsmaßnahmen. Ihre Mitarbeitenden werden von den Unteren Denkmalschutzbehörden (Bezirksämter) im denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt. Die Kolleginnen und Kollegen verfassen gutachterliche Stellungnahmen und Rundschreiben zur Pflege von Denkmalen, wirken mit an Konservierungs- und Finanzierungskonzepten und betreuen Förderobjekte der Denkmalpflege und Denkmalrestaurierung. Steuerbescheinigungen gem. §§ 7i, 10f und 11b sowie § 10g Einkommensteuergesetz (EStG) werden ebenfalls hier ausgestellt.

Denkmalförderung

Die Abteilung für Bau- und Kunstdenkmalpflege betreut Förderprojekte von Denkmalpflege und Denkmalrestaurierung. Dies geschieht in Form von Zuwendungen zum denkmalbedingten Mehraufwand. Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer können sich zu den individuellen Fördermöglichkeiten im Landesdenkmalamt beraten lassen.

Steuerbescheinigungen

Steuererleichterungen dienen der finanziellen Entlastung der Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer infolge des denkmalpflegerischen Mehraufwandes. Es können Maßnahmen bescheinigt werden, die nach Art und Umfang zur Erhaltung eines Gebäudes und zu seiner sinnvollen Nutzung als Baudenkmal erforderlich sind. Die Maßnahmen müssen nach vorheriger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt durchgeführt worden sein.

Restaurierung

Zu den wesentlichen Aufgaben des Restaurators im Landesdenkmalamt Berlin zählt die Betreuung von restauratorischen Einzelvorhaben an Denkmalen. Zudem berät der Restaurator bei Grundsatzfragen der Denkmalrestaurierung und begleitet freie Restaurierungsfachleute bei den praktischen Arbeiten.

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