Denkmalpflegerische Zielsetzung

Olympiastadion vor der Sanierung

Olympiastadion vor der Sanierung

Die Vorgaben der Denkmalpflege in dem nach dem Senatsbeschluss vom Mai 1998 ausgelobten Wettbewerbsverfahren mit dem Ziel, eine denkmal- und landschaftsverträgliche Konzeption im Einklang mit städtebaulichen und sportfunktionalen Zielen für die Sanierung und Modernisierung zu entwickeln, lauteten wie folgt:

“Das Olympiastadion ist im Hinblick auf dauerhafte Erhaltung und angemessene Nutzungsmöglichkeiten instandzusetzen. Die Auf- und Ausrüstung des Olympiastadions entsprechend den sportfunktionalen Anforderungen ist denkmalverträglich zu gestalten.

Die Bauten und Freiräume des Sportforums sind ebenso zu erhalten, können jedoch z. T. für neue Nutzungen adaptiert und in Teilen baulich ergänzt werden. Hinzutretende Nutzungen dürfen allerdings nicht zu weiteren Einschränkungen der Veranstaltungsmöglichkeiten in Olympiastadion und Waldbühne führen (Immissionsschutz).

Ehrentribüne während der Sanierung

Erforderliche Ergänzungen, Neubauten und Nebenflächen müssen so angelegt werden, dass eine Beeinträchtigung des Bau- und Gartendenkmals sowie der hauptsächlichen Sichtachsen ausgeschlossen werden kann. Dies gilt insbesondere für das Maifeld und den Schenckendorffplatz. (…)

Im Hinblick auf die Erhaltung des Bestandsschutzes und den Gesichtspunkt der Kostenminimierung wird erwartet, dass alle vorhandenen Spielräume des Bau- und Planungsrechtes sowie der Pflichtenhefte der Sportverbände zugunsten des Denkmalschutzes ausgeschöpft werden. Es wird ein angemessener Umgang mit der Problematik von nationalsozialistischer Architektur vorausgesetzt. Bei der Einpassungsplanung sind Räumlichkeiten für Archiv und Dokumentation zum Olympiagelände vorzusehen.

Bei der Ausarbeitung der Sanierungs- und Modernisierungskonzeption für das Olympiastadion sind folgende denkmalpflegerische Grundsätze zu beachten:
  • Oberste Priorität hat die Erhaltung und Sanierung (Reparatur / Nachrüstung) des vorhandenen Bestands (Überlieferung der authentischen Originalsubstanz als wesentlichem Träger des Zeugniswerts).
  • Bei notwendigen / unvermeidlichen Einbauten sind die Prinzipien der Reversibilität und Additivität zu beachten. Sie sollten als moderne Ergänzungen erkennbar sein.
  • Störende jüngere Einbauten können zugunsten eines zeitgemäßen Funktions- und Nutzungskonzeptes entfernt werden. Ursprüngliche Gestalt- und Raumqualitäten sollten dabei wiedergewonnen werden.
  • Denkmalwerte Ausstattung ist lediglich in der Raumfolge hinter der sogenannten “Führertribüne” (heutiger VIP-Bereich) auf der Südseite des Olympiastadions zu erhalten.
  • Größte Aufmerksamkeit ist den Prinzipien der Material-, Form- und Werkgerechtigkeit sowie der differenzierten Oberflächenbehandlung zu widmen. Auf die Erhaltung von Altersspuren als Bedeutungsträger wird besonderer Wert gelegt.
  • Da es im Verlauf der weiteren Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen eingehender Abstimmungen mit den Denkmalbehörden bedarf, ist in den Kostenschätzungen ein Kontaktarchitekt für die Denkmalpflege vorzusehen”. (Verhandlungsverfahren Olympiastadion Berlin. Aufgabenbeschreibung, Berlin 1998, 32f.)