Die Vorgaben der Denkmalpflege in dem nach dem Senatsbeschluss vom Mai 1998 ausgelobten Wettbewerbsverfahren mit dem Ziel, eine denkmal- und landschaftsverträgliche Konzeption im Einklang mit städtebaulichen und sportfunktionalen Zielen für die Sanierung und Modernisierung zu entwickeln, lauteten wie folgt:
“Das Olympiastadion ist im Hinblick auf dauerhafte Erhaltung und angemessene Nutzungsmöglichkeiten instandzusetzen. Die Auf- und Ausrüstung des Olympiastadions entsprechend den sportfunktionalen Anforderungen ist denkmalverträglich zu gestalten.
Die Bauten und Freiräume des Sportforums sind ebenso zu erhalten, können jedoch z. T. für neue Nutzungen adaptiert und in Teilen baulich ergänzt werden. Hinzutretende Nutzungen dürfen allerdings nicht zu weiteren Einschränkungen der Veranstaltungsmöglichkeiten in Olympiastadion und Waldbühne führen (Immissionsschutz).