Am 07.07.2025 wurden in mehreren Bezirken Durchsuchungsbeschlüsse bei drei Polizeibeamten vollstreckt. Diese stehen im Verdacht, seit April 2025 gemeinsam bei Verkehrskontrollen Fahrzeugführenden gezielt Bargeld abgenommen zu haben, ohne dies zu quittieren. Sollten Sie in diesem Zusammenhang Beobachtungen gemacht haben oder wurde bei Ihnen im Rahmen einer Verkehrskontrolle von Zivilkräften der Polizei Berlin Bargeld sichergestellt, ohne dass Sie hierfür eine Quittung oder ähnliches erhalten haben, dann können Sie dies ab sofort über das Hinweisportal der Polizei Berlin melden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Fahrradkennzeichnung der Direktion 4 Abschnitt 48
Bei einer Fahrradkennzeichnung wird Ihr Fahrrad oder Fahrradanhänger - zusätzlich zur ggf. vorhandenen Rahmennummer – mit einer nachträglichen, individuellen Kennzeichnung versehen.
Mit Ihrer Einwilligung werden die Angaben zum Fahrrad zusammen mit Ihren Personendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum-/ort) in einem Verzeichnis der Polizei gespeichert.
Somit lässt sich Ihr Fahrrad nach einem Abhandenkommen besser zuordnen. Außerdem steigt durch eine mit der Kennzeichnung ergänzte Sachfahndungseingabe die Chance, Ihr Rad nach einem Diebstahl wiederzufinden.
Ein derart gekennzeichnetes Rad ist für Diebe weitaus weniger attraktiv!
Eine Fahrradkennzeichnung allein ist jedoch kein hinreichender Schutz! Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite Schützen Sie sich vor Fahrraddiebstahl zu den Möglichkeiten, Fahrraddieben die Arbeit zu erschweren.
Wichtig:
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und, sofern vorhanden, den Kaufnachweis mit (nicht zwingend erforderlich).
Bezirk: Neukölln
Veranstaltungsort
Veranstalter
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