GDA: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie wird von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern getragen.
Ziel dieser Zusammenarbeit ist, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen effizient und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz – ergänzt durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung – zu erhalten, zu verbessern und zu fördern.
Auch das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein bei Arbeitgebenden und Beschäftigten soll gestärkt werden.

Durch die Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen werden die Betriebe und die Volkswirtschaft von Kosten entlastet. Arbeitsschutz soll Innovationen fördern, nicht hemmen.

Beschlossen wurde daher eine gemeinsame, bundesweit geltende Strategie zur Prävention von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen. Ein Kernelement ist dabei die Verbesserung des Zusammenwirkens der staatlichen Arbeitsschutzbehörden
und der Unfallversicherungsträger, etwa im Hinblick auf eine abgestimmte, arbeitsteilige Überwachungs- und Beratungstätigkeit
sowie eine gleichwertige Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften.

Die gesetzlichen Grundlagen der GDA und des Zusammenwirkens ihrer Träger sind im Arbeitsschutzgesetz und Sozialgesetzbuch VII festgeschrieben.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) beteiligt sich an allen Programmen
mit eigenen Aktivitäten, zum Beispiel mit Kontrollen in Berliner Betrieben.

Weitere Informationen sowie Unterstützungsangebote und Instrumente für Arbeitgebende und Beschäftigte finden Sie unter https://www.gda-portal.de, zum Beispiel einfach anwendbare Online-Tools wie den GDA-ORGACheck zur Selbstbewertung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation sowie verschiedene Praxishilfen für den betrieblichen Arbeitsschutz.