Möchten Sie geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine leere, möblierte oder teilmöblierte Wohnung oder einen Untermietvertrag anbieten?
Die Kosten der Miet- sowie Kautionszahlungen werden u.a. von den Bezirksämtern übernommen. Weitere Informationen hierzu können Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales finden, auf der es unter anderem um die Angemessenheit verschiedener Kosten und die Vermeidung von Überbelegung geht. Hier wird auch ein Formular zur Prüfung der Angemessenheit der Wohnung zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie weitere Fragen zur Wohnraumvermittlung für ukrainische Flüchtlinge haben, können Sie sich gerne auch direkt an uns wenden