Rechtliche Grundlagen

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WAS SIND DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN?

Der seit 1993 bestehende Kooperationsvertrag zum „Geschützen Marktsegment“ zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), den Berliner Bezirksämtern und der Wohnungswirtschaft wurde am 01.11.2003 neu gefasst. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung zwischen der Wohnungswirtschaft und dem Land Berlin, auf deren Grundlage Wohnungen angeboten, vermittelt und für Marktsegment-Mieter*innen dauerhaft gesichert werden. Schadensfälle werden für Vermieter reguliert

Die Miethöhen der Wohnungen müssen angemessen im Sinne der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II (ALG II-Empfangende) und §§ 35 und 36 SGB XII (Sozialhilfe) sein (AV-Wohnen).

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