Erlaubnis zur Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft

Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) sind als Regel- und Rechtsanspruchsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V § 27a) grundsätzlich den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen (SGB V § 95) sowie den zur Krankenhausbehandlung zugelassenen Krankenhäusern (SGB V § 108) vorbehalten.

Voraussetzungen

  • Genehmigungsverfahren
    Die Genehmigung erfolgt in einem antrags- und gebührenpflichtigen Erlaubnisverfahren. Das notwendige Antragsformular wird auf Anfrage übersandt. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Zum Nachweis der unten genannten Voraussetzungen sind beglaubigte Kopien beizufügen.

Erforderliche Unterlagen

  • Künftige GenehmigungsInhaberInnen und Ihre Stellvertreter müssen nachweisen:
    • Approbation
    • Facharztanerkennung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
    • Abrechungsgenehmigungen für
    Endokriologie der Reproduktion, gynäkologische Sonografie, operative Gynäkologie, Andrologie, psychosomatische Grundversorgung,
    • Vertragsärztliche Genehmigung/bzw. Ermächtigung
    • Kooperationsvereinbarungen mit: Humangentik, Psychotherapie und morphologische Spermadiagnostik;
    • Grundriss der Einrichtung mit sächlicher Ausstattung

Gebühren

Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden gemäß der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen sowie Arbeits- und gesundheitlichen Verbraucherschutz in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
Ab Antragstellung liegt eine Gebührenpflicht vor, welche NICHT abhängig von der tatsächlichen Erteilung ist.

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Genehmigungsverfahren gemäß SGB V §121a wird in Berlin von dem Landesamt für Gesundheit und Soziales - hier Abteilung I im Referat I F – im Bereich Reproduktionsmedizin - bearbeitet. Die zuständige Ansprechpartnerin ist unter (030)90229-2305 zu erreichen.

Das Erlaubnisverfahren gemäß AMG §§20b u. 20c wird in Berlin von dem Landesamt für Gesundheit und Soziales - hier Abteilung I im Referat I F – im Bereich Arzneimittelwesen - bearbeitet. Die zuständige Ansprechpartnerin ist unter (030)90229-2912 zu erreichen.

Für Sie zuständig