Medizinprodukte
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales als zuständige Behörde für die Überwachung von Betreibern und Anwendern von Medizinprodukten möchte auf die Stellungnahme des Robert Koch-Instituts bezüglich der Frage nach der Validierbarkeit der abschließenden Desinfektion von semikritischen Medizinprodukten mittels Wischtüchern hinweisen. Unter dem folgenden Link finden Sie die ausführliche fachliche Begründung sowie weitere Informationen bezüglich der Aufbereitung von Medizinprodukten:
Anforderungen an Aufbereitungsverfahren für kritisch B eingestufte Medizinprodukte
Meldepflicht der Betreiber und Anwender von Medizinprodukten
Anforderungen an die Validierung des manuellen Aufbereitungsprozesses von Medizinprodukten
Hinweis auf die aktualisierte Empfehlung des BfArM zu höhenverstellbaren Therapieliegen:
Zu den Aufgaben nach dem Medizinprodukterecht gehören im Wesentlichem:
1. Überprüfung des rechtmäßigen Inverkehrbringens von Medizinprodukten
2. Überwachung der Betreiber- und Anwenderpflichten; insbesondere
3. Überwachung der Durchführung von klinischen Prüfungen
4. Ausstellung von gebührenpflichtigen Ausfuhrbescheinigungen - "Free Sales Certificates" - zur Ausfuhr von Medizinprodukten in nichteuropäische Länder
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Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
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