Medizinisch-technische/r Assistent/in

Eine Frau und ein Mann arbeiten am Mikroskop

Berufsbild

Gemäß dem Berufsbild ist die Tätigkeit einer/eines Medizinisch-technischer Assistent/in darauf ausgerichtet, verantwortungsvolle Aufgaben auf dem Gebiet der Histologie, der medizinischen Mikrobiologie und Serologie, der klinischen Chemie und der Hämatologie zu erfüllen.

In der Radiologie haben sie wichtige Aufgaben auf den Gebieten der Röntgen-, Strahlen- und der Nuklearmedizin sowohl bei der Diagnostik als auch bei der Therapie.

Die Tätigkeit in der Funktionsdiagnostik erstreckt sich auf die Gebiete der Neurologie, Audiologie, Kardiologie und Pulmologie.

Rechtsgrundlagen

##icon:pdf## Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz – MTAG) vom 02.08.1993 (BGBl.I S.1402) in der zuletzt geänderten Fassung.

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-AprV) vom 25.04.1994 (BGBl. I S. 922) in der zuletzt geänderten Fassung.

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung zur Medizinisch-technischen Assistentin / zum Medizinisch-technischen Assistenten erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales; siehe:##icon:pdf## Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten). Sie dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Führen der Berufsbezeichnung

Das Gesetz stellt das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.

Weiterbildung

Es gibt nach Abschluss der Berufsausbildung und in der Regel einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit einer speziellen Weiterbildung.