Ausbildung

Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin / zum Gesundheits- und Krankenpfleger erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales; siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten). Sie dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Die Ausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflege dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung. Der Unterricht wird in staatlich anerkannten Schulen an Krankenhäusern oder in staatlich anerkannten Schulen, die mit Krankenhäusern verbunden sind, vermittelt (siehe Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungstätten). Die praktische Ausbildung wird an einem Krankenhaus, in ambulanten Pflegeeinrichtungen oder auch in Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt.

Voraussetzung für den Beginn einer Ausbildung ist, dass der Bewerber nicht gesundheitlich ungeeignet ist, über einen Realschulabschluss, Abitur – oder den Hauptschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren verfügt. Auf Antrag kann eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer der Ausbildung angerechnet werden.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege gliedert die Ausbildung in 2100 Stunden für die theoretische und 2500 Stunden für die praktische Ausbildung.

Die theoretische Ausbildung umfasst die Grundlagen:

  • Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft

Die praktische Ausbildung umfasst in den ersten beiden Jahren:

  • Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen – und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten
  • Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung.

Im dritten Jahr (Differenzierungsbereich) findet die Ausbildung in der stationären Versorgung in den Fächern Chirurgie, Innere Medizin und Psychiatrie statt.

  • Verzeichnis der staatlich anerkannten Pflegeschulen im Land Berlin

    PDF-Dokument (265.6 kB)