Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Unterricht und praktische Ausbildung werden in staatlich anerkannten Hebammenschulen an Krankenhäusern vermittelt (siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten).

Ausbildungsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung ist die Vollendung des siebzehnten Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs. Weiter ist Voraussetzung:
  • der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder
  • der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Bewerber
    • eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder
    • eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen oder
    • die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer hat.
  • Verzeichnis der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Hebammen

    PDF-Dokument (60.5 kB) - Stand: Juli 2022