Berufsbild

Aufgabe des Berufs ist es, pflegerisch bei der Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen mitzuwirken. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der zu pflegenden Menschen zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Gesundheits- und Krankenpflege wird eigenverantwortlich der Pflegebedarf ermittelt, eine Pflegeplanung erstellt, die Pflege organisiert, durchgeführt und dokumentiert. Die zu leistenden Pflegemaßnahmen werden unter der Einbeziehung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse laufend evaluiert und fortentwickelt. Sowohl die zu Pflegenden wie auch deren Angehörige müssen im Rahmen der durchzuführenden Pflegemaßnahmen aktuell beraten, angeleitet und unterstützt werden.

Bei Notfallsituationen müssen lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen ärztlicher Hilfe sichergestellt werden. Im Rahmen des Zusammenwirkens mit dem/der Arzt/Ärztin wird die eigenständige Durchführung der ärztlich veranlassten Maßnahmen sowie die assistierende Durchführung von Maßnahmen zur medizinischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation erwartet.

Die Sicherstellung einer reibungslosen interdisziplinären Zusammenarbeit – auch mit den anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen – und die Erarbeitung multidisziplinärer und berufsgruppenübergreifender Lösungen im Hinblick auf die gesundheitlichen Probleme der zu Pflegenden ist heute unabdingbare Voraussetzung eines effektiven Pflegeergebnisses.

Der Einsatz kann im ambulanten und stationären Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens (unter anderem Häusliche Krankenpflege, Sozialstationen, Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) erfolgen. Darüber hinaus ist eine selbstständige Tätigkeit in eigener Praxis möglich.

Die vielfältigen Tätigkeitsbereiche bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung.