Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin öffnet Schritt für Schritt seinen Dienstbetrieb und damit auch die Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Zentrale Meldestelle Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Informationen und Formulare zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitsschutz-und-umwelt/infektionsschutz/corona/
Bitte drucken Sie folgende Formulare aus:
Benachrichtigungsformular einrichtungsbezogene Impfpflicht Berlin und das Selbsteinschätzungsformular
Die Meldungen (ausgefüllte Formulare) können ausschließlich an folgende Postanschrift gesendet werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Zentrale Meldestelle, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine
Inhaltsspalte
Beauftragung
- dem Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
- den Rehabilitationsträgern , zum Beispiel den Trägern
- der gesetzlichen Rentenversicherung
- der gesetzlichen Unfallversicherung
- der Sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- der Sozialhilfe
- der öffentlichen Jugendhilfe
Die Integrationsfachdienste stellen damit ein gemeinsames Dienstleistungsangebot von mehreren gesetzlichen Leistungsträgern für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber dar. Rehabilitationsträger können sowohl bei schwerbehinderten Menschen als auch bei behinderten Menschen, die nicht schwerbehindert sind, Auftraggeber der Integrationsfachdienste sein.
Diese o.g. Auftraggeber bleiben für die Ausführung der Leistungen verantwortlich. Eine umfassende Beratung und Begleitung bedarf der vorherigen Klärung der Kostenträgerschaft. Die Klärung der Kostenübernahme und Beauftragung regelt grundsätzlich der Integrationsfachdienst.
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Inklusionsamt
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