Beauftragung

Die Integrationsfachdienste können von verschiedenen gesetzlichen Leistungsträgern im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenstellung beauftragt werden von
  • dem Inklusionsamt im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
  • der Bundesagentur für Arbeit
  • den Rehabilitationsträgern, zum Beispiel den Trägern
    • der gesetzlichen Rentenversicherung
    • der gesetzlichen Unfallversicherung
    • der Sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
    • der Sozialhilfe
    • der öffentlichen Jugendhilfe

Die Integrationsfachdienste stellen damit ein gemeinsames Dienstleistungsangebot von mehreren gesetzlichen Leistungsträgern für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber dar. Rehabilitationsträger können sowohl bei schwerbehinderten Menschen als auch bei behinderten Menschen, die nicht schwerbehindert sind, Auftraggeber der Integrationsfachdienste sein.

Diese o.g. Auftraggeber bleiben für die Ausführung der Leistungen verantwortlich. Eine umfassende Beratung und Begleitung bedarf der vorherigen Klärung der Kostenträgerschaft. Die Klärung der Kostenübernahme und Beauftragung regelt grundsätzlich der Integrationsfachdienst.