Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin schränkt weiterhin aufgrund der Corona-Pandemie seinen Dienstbetrieb ein und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Schwerbehinderung - Sonderfahrdienst - Eigenbeteiligung
Als Nutzer des Sonderfahrdienstes müssen Sie eine Eigenbeteiligung entrichten.
Sie erhalten vom Versorgungsamt monatlich eine Übersicht der Kosten
- für durchgeführte Fahrten,
- für angefallene Storno-Gebühren,
- für Fahrten bis 5 km über die Stadtgrenze hinaus und
- für die Mitnahme von mehr als einer Begleitperson.
Heimbewohner, die einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger bekommen, erhalten nur eine Abrechnung über
- angefallene Storno-Gebühren,
- Kosten für Fahrten bis 5 km über die Stadtgrenze hinaus
- Kosten für die Mitnahme von mehr als einer Begleitperson.
Voraussetzungen
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Nutzungsberechtigung für den Berliner Sonderfahrdienst
Die Abrechnung der Eigenbeteiligung ist nur möglich, wenn vom Versorgungsamt
die Nutzungsberechtigung (auch die befristete Nutzungsberechtigung) festgestellt und die personenbezogene Magnetkarte ausgestellt wurde. -
Nicht bezahlte Eigenbeteiligung
Nutzer/innen, die ihre Rechnung über die Eigenbeteiligung auch nach der zweiten Mahnung nicht bezahlen, werden von der Nutzung des Fahrdienstes ausgeschlossen. Die Magnetkarte wird gesperrt. Dieser Ausschluss erfolgt bis zur Zahlung der rückständigen Beträge.
Erforderliche Unterlagen
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Bei ermäßigter Eigenbeteiligung Leistungsbescheide der Sozialhilfeträger
Bescheid über
laufende Sozialhilfe (SGB XII),
laufende Grundsicherung (SGB XII),
laufende Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") - Bei Heimbewohnern Nachweis über Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger
Gebühren
2,05 € je Fahrt für die 1. - 8. Fahrt
5,00 € je Fahrt für die 9. - 16. Fahrt
10,00 € je Fahrt ab der 17. Fahrt
Die ermäßigte Eigenbeteiligung beträgt monatlich pro Fahrt:
1,53 € je Fahrt für die 1. - 8. Fahrt
3,50 € je Fahrt für die 1.- 16. Fahrt
7,00 € je Fahrt ab der 17. Fahrt
Für mehr als eine Begleitperson je Berechtigten kostet die Fahrt 2,00 € pro Person.
Stornierungen von bestellten Fahrten am Fahrtag kosten 2,05 € Aufwandsentschädigung.
Beförderungen bis 5 km über die Landesgrenze hinaus kosten zusätzlich pro Person 3,00 €.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Diese Dienstleistung kann nur beim Versorgungsamt in Anspruch genommen werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.